
Schlimmer Verdacht um die
Wies’n-Sanitätsstation
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Notruf: Im Ernstfall bald automatisiert
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Deutsche Ämter schnüffeln immer öfter in Konten
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Gefälschte Briefe: Der neue Rentenbetrug
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Vorerst endgültigl: Die S-Bahn und die Defibrillatoren
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Per Telefon: Täuschung mit Testprodukten
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Die Bahn hat Nachholbedarf:
Notruf-Säulen an U- und S-Bahnhöfen-![]()
Referat für Gesundheit und Umwelt erstattet Strafanzeige
Schlimmer Verdacht um die Wies’n-Sanitätsstation
(RU) – Mitteilung des Referates für Gesundheit und Umwelt (RGU): „Wie der Tagespresse zu entnehmen war, bestehen Zweifel an der Echtheit von Dokumenten, die ein Unternehmen dem Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) vorgelegt hat. Konkret geht es um die Erlaubnis, medizinische Einweg-Produkte herzustellen und zu vertreiben. Das RGU hat umgehend nach Bekanntwerden der Vorwürfe die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und am vergangenen Freitag Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs, der Urkundenfälschung sowie des Verstoßes gegen das Medizinproduktegesetz erstattet. Zugleich hat das RGU die Regierung von Oberbayern als übergeordnete Behörde informiert.
Das betreffende Unternehmen hat im vergangenen Jahr die Sanitätsstation auf dem Oktoberfest, die das Bayerische Rote Kreuz (BRK) betrieben hat, mit medizinischen Einweg-Produkten, darunter fallen beispielsweise sogenannte Wundversorgungssets mit Scheren, Pinzetten, Klemmen und Tupfern, beliefert. Das herstellende und beliefernde Unternehmen hatte dem RGU in einem anderen Zusammenhang Dokumente vorgelegt, die für die Herstellung und den Vertrieb von medizinischen Einweg-Produkten notwendig sind. Kurz nach dem Vorlegen dieser Nachweise erfolgte beim BRK der Wechsel auf medizinische Einweg-Produkte auf der Wiesn-Wache. Das BRK ließ sich von dem betreffenden Unternehmen beliefern. Folgende Nachweise für die Herstellung und den Vertrieb von medizinischen Einweg- Produkten wurden dem RGU erbracht:
- eine Konformitätserklärung
- ein Dokument, das die Zusammenarbeit mit einem bei der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) akkreditierten Institut bestätigt
- Angaben zu den Standorten, an denen die Instrumente sterilisiert werden
- ein Musterpaket mit Medizinprodukten, die ordnungsgemäß verpackt und ausgezeichnet waren
An der Echtheit der Dokumente gab es für das RGU zu keinem Zeitpunkt Zweifel. „Sollte sich nun herausstellen, dass es sich um gefälschte Zertifikate handelt, dann ist dieses Vorgehen an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten“, sagt Lorenz. „Immerhin geht es hier um nichts Geringeres als die Patientensicherheit. Deshalb haben wir sofort die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und Strafanzeige erstattet.“ Ob es noch weitere Einrichtungen in der Landeshauptstadt gibt, die von dem Unternehmen beliefert wurden oder werden, muss über das Gewerbeaufsichtsamt geklärt werden. „Die Regierung von Oberbayern ist bereits informiert“, so Lorenz. „Zudem habe ich meinem Kollegen Dieter Reiter, Referent für Arbeit und Wirtschaft, zu dessen Aufgabenbereich unter anderem das Oktoberfest zählt, über die Vorgänge in Kenntnis gesetzt.“
Alarmsystem erlernt typisches Verhalten
Notruf: Im Ernstfall bald
automatisiert
(pte) -
In Notsituationen sind insbesondere allein lebende Senioren meist darauf
angewiesen, fremde Hilfe anzufordern. Diese Aufgabe soll zumindest in den
eigenen vier Wänden bald automatisiert ablaufen. So haben Wissenschaftler des
Fraunhofer-Instituts für Experimentelles Software Engineering (IESE) http://www.iese.fraunhofer.de
im Rahmen des Projekts "ProAssist4Life" in Kooperation ein System entwickelt,
das Notlagen erkennt und im Bedarfsfall einen Notruf absetzt.
Die Notfallerkennung verzichtet gänzlich auf den Einsatz von Kameras oder
Mikrofonen sowie Messgeräte am Körper. Stattdessen erlernt das System anhand
unauffälliger Sensoren fortwährend das übliche Verhalten des Bewohners im
Eigenheim, wie das IESE mitteilt. Bei ungewöhnlichem Verhalten - etwa bei
regungslosem Verweilen auf einem Stuhl oder dem Fußboden - nimmt es automatisch
Kontakt zu den Einsatzkräften oder einer Vertrauensperson auf. Um Fehlalarme zu
vermeiden, wird die Person zuvor noch angesprochen.
Telefonisch oder per Touchscreen mit integriertem Lautsprecher benachrichtigt
das System den Bewohner im Falle ungewöhnlichen Verhaltens über einen
bevorstehenden Notruf. Diesen muss der Betroffene in unkritischen Situationen
aktiv vermeiden, beispielsweise durch Berührung des Bildschirms. Erfolgt keine
Reaktion, wird hingegen Alarm ausgelöst. Die Sensoren verwenden die
Funktechnologie und sind "nahezu unsichtbar" in die Wohnumgebung integriert. Dem
IESE zufolge sind sie jedoch kein Ersatz für Hausnotrufsysteme.
Ganz legal:
Deutsche Ämter schnüffeln immer öfter in Konten
(pte) - Deutsche Behörden inspizieren immer öfter die Bankkonten
argloser Bürger. Wie die Neue Osnabrücker Zeitung berichtete,
erhöhte sich die Zahl der Überprüfungen 2010 im Vergleich zum Vorjahr um etwa
ein Drittel auf 58.000. Das Blatt beruft sich hierbei auf neue Zahlen des
Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. Dieser forderte die Regierung zum
Handeln auf. Allein im Dezember wurden je Arbeitstag rund 230 Kontenabrufe
getätigt.
Die stark gestiegenen Kontrollen
legen den Schluss nahe, dass die Behörden - zu denen neben Finanzämtern auch
Sozialbehörden zählen - von der Politik mit weitreichenden Befugnissen
ausgestattet worden sind. Schaar: "Als das automatisierte Abrufverfahren für
Stammdaten wie Name, Geburtsdatum oder Adresse der Bankkunden 2005 eingeführt
wurde, lag die Zahl der Abfragen noch bei unter 9.000." Der Anstieg der Abfragen
beträgt in fünf Jahren 560 Prozent.
"Eine signifikante Ausweitung der Überprüfungen wie im Fall Deutschland ist
problematisch. Denn bei Kontrollen erhalten Beamte nicht nur Einblick, ob jemand
Steuern hinterzieht oder nicht, sondern auch über die Lebensgewohnheiten",
erklärt ein Datenschützer Hans Zeger von der Arge Daten gegenüber pressetext.
Dem Fachmann zufolge wäre gerade der Tatbestand Steuerhinterziehung viel
einfacher mit Sicherungsbesteuerungen zu vermeiden.
Mit der Ausweitung der Kontrollbefugnisse erweitert sich auch der Aktionsradius der Ämter. Denn anfangs nur zur Abwehr von Terrorismus und Geldwäsche erlaubt, dürfen Finanzämter und Sozialbehörden inzwischen ohne konkreten Anhaltspunkt für einen Gesetzesverstoß die Konten der Bürger unter die Lupe nehmen. Im Bereich der Strafverfolgung genügt bereits der Anfangsverdacht einer Straftat, da viele Transfers bargeldlos über Konten ausgeführt werden.
Gefälschte Briefe
Der neue Rentenbetrug
Die Deutsche Rentenversicherung Bund warnt aus aktuellem Anlass vor Trickbetrügern.
(DRV/rb/ - Immer wieder erhalten Rentner Schreiben der „Deutschen Rentner Versicherung“, in denen in offensichtlich betrügerischer Absicht die Zahlung eines „zusätzlichen Ergänzungsbeitrags“ zur Rentenversicherung verlangt wird. In den Schreiben werden die Rentner aufgefordert, den Beitrag an die „DRV München“ zu überweisen, andernfalls werde die Rente gekürzt.
Die Deutsche Rentenversicherung ist nicht Absender dieser Schreiben. Sie warnt ausdrücklich davor, die in dem Schreiben geforderten Beträge zu überweisen.
Ergänzend dazu ist zu erwähnen, dass gegen die angeblich in Schwabing ansässige, unter der angegebenen Adresse nicht aufzufindende „DRV München“ bereits zahlreiche Strafanzeigen vorliegen. Die Kriminalpolizei geht von einer hohen Dunkelziffer aus. Inzwischen werden die auf das zum Betrug benutzte Bankkonto eingehende Beträge von der betreffenden Bank nicht mehr angenommen. Dennoch ist den Empfängern des betrügerischen Schreibens empfohlen, ebenfalls Strafanzeige bei der Kripo München, Telefon 6216 – 4578, oder bei jeder Polizeiinspektion zu erstatten.
Schlechte Aussichten
Die S-Bahn und die Defibrillatoren
(RU/rb) - Der Seniorenbeirat beschäftigte sich schon wiederholt mit der Tatsache, dass es an S-Bahn-Haltestellen keine Defibrillatoren gibt. Anders also als im Bereich der U-Bahn, der reichlich mit den u.U. lebensrettenden „Defis“ ausgestattet ist. WIR berichtete.
In der Antwort auf eine Stadtratsanfrage äußerte sich nun die DB Station & Service AG:
„Auch wir halten Defibrillatoren grundsätzlich für sinnvolle Einrichtungen. Daher gab es in unserem Haus bereits vor einigen Jahren Aktivitäten zur Beschaffung. Kurz vor der Beauftragung stellte sich heraus, dass es auf dem Markt kein Gerät gibt, welches eine Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens der Hersteller hat bezüglich Bahnstromanlagen. Gemeint sind die Magnetfelder rund um die Oberleitungen, welche bei der Deutschen Bahn
mit 15.000 Volt/16 2/3 Hertz Wechselstrom betrieben werden.
Die MVG betreibt U- und Straßenbahnen mit Gleichstrom. Dies ist der entscheidende
Unterschied. Die meisten Geräte sind auf ihre Wirkung in 50- Hertz-Magnetfeldern getestet, aber eben nicht bei 16 2/3-Hertz. Die Österreichische Bundesbahn (ÖBB) hat entsprechende Versuche durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass Defibrillatoren bei der ÖBB weder in Zügen noch auf Bahnhöfen zum Einsatz kommen. Analog riet auch DB Systemtechnik, die den Versuch in Österreich begleiteten, vom Einsatz ab (ein Einsatz ist an Bahnhöfen ohne Oberleitung aber möglich). Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Defibrillatoren vom Magnetfeld so beeinflusst werden, dass sie einen Stromstoß abgeben, ohne dass
ein Herzkammerflimmern vorliegt. Aus diesem Grund existiert bei DB Station & Service AG ein bundesweit vom Eisenbahnbetriebsleiter ausgesprochenes Einsatzverbot für Defibrillatoren an Bahnhöfen mit Oberleitung.
Freilich lässt es sich faktisch nie verhindern, dass solche Geräte gegebenenfalls von außerhalb des Bahnhofs herbeigebracht werden. In einem solchen Falle sollte der Patient vor Anwendung des Geräts zunächst möglichst weit aus dem Einflussbereich der Fahrleitung getragen werden.
Wir werden den Markt weiterhin aufmerksam beobachten, haben derzeit aber keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die erläuterte Sachlage bezüglich des Nichtvorliegens von Unbedenklichkeitsbescheinigungen geändert hat.“
Im Klartext: Es liegt an der Industrie, Defibrillatoren zu entwickeln, deren Einsatz im Bereich der bei der Bahn auftretenden Magnetfeldern unbedenklich ist.
Per Telefon
Täuschung mit Testprodukten
(rb) Schon wieder eine üble Masche per Telefon: Eine Dame ruft an und behauptet Mitarbeiterin einer „Gesellschaft für Konsum und Produktforschung“ zu sein. Das schon gelogen. Es gibt zwar die GFK in Nürnberg, eines der größten Marktforschungsunternehmen de Welt, aber die hat mit der Sache nichts zu tun. Dazu die echte GFK:
„Achtung! Momentan wird im Namen der GfK telefonisch zu angeblich seriösen Produkttests eingeladen, bei denen der Verbraucher regelmäßig Produkte zugesendet bekommt, die er nach dem Test behalten darf. Für die Teilnahme falle lediglich eine Versandpauschale an. Diese Produkttests haben nichts mit der GfK zu tun, die Nennung unseres Namens erfolgt mißbräuchlich. Bei seriösen Marktforschungs
umfragen müssen die Befragten niemals etwas für ihre Teilnahme bezahlen!“
Ganz anders bi der falschen „Forschungsgesellschaft“, einer sich hinter zahlreichen verschiedenen Namen versteckenden Firma, vermutlich in der Schweiz – schon seit Jahren für ihre Machenschaften im Internet bekannt und angeprangert. Sie verspricht ihren „Testern“ hochwertigste Produkte – zur Zeit etwa das angeblich neueste und noch nicht auf de Markt befindlich iPhone – die nach dem Absenden eines Testberichtes in den Besitz der Testperson übergehen. „Die Produkte sind für Sie völlig kostenlos. Es fällt lediglich für die Zusendung der Produkte eine kleine Gebühr von 8,35 Euro monatlich an.“
Natürlich muss daür ein Vertrag geschlossen werden, und der läuft mindestens 12 Monate. Das sind akkurat 100,20 Euro im Jahr. Gemessen etwa am Preis eines IPhone ist das zwar wenig. Doch aus den im Internet veröffentlichten Beschwerden geht hervor, dass die übersandten und somit dem Tester „geschenkten“ Produkte zum Beispiel um Puddingpulver einer Billigmarke oder auch bunten Briefklammern, also aus absolut minderwertigen Dingen bestehen.
Also wieder einmal der bewährte Rat: Finger weg, am besten das Gespräch sofort beenden, keinesfalls persönliche Daten wie etwa Kontodaten nennen. Und merken: Kein seriöses Marktforschungsinstitut auf dieser Welt sucht Produkttester per Telefon.
Foto © Panthermedia Fritz Langmann
Die Bahn hat Nachholbedarf
Notrufsäulen an U- und S-Bahnhöfen
(rb/RU) – Auf der Tagesordnung der Plenarsitzung des Seniorenbeirats im Januar stand u.a. das Thema „Defibrillatoren in den <Bahnhöfen und an den Haltepunkten der SBahn“. Nicht nur der Seniorenbeirat beschäftigt sich mit der Sicherheit im SBahnbereich.. Auch im Stadtrat mach nab sich entsprechende Gedanken. So der Stadtrat Johann Altmann (Freie Wähler) mit einer Anfrage im September 2009. Diese Anfrage wurde nach einigen Zwischennachrichten jetzt vom Referenten für Arbeit und Wirtschaft, Dieter Reiter, jetzt beantwortet. WIR ONLINE zitiert Fragen und Antworten:
Vorbemerkung des Referenten
Die von Ihnen gestellten Fragen betreffen Angelegenheiten, die in den operativen Geschäftsbereich der Stadtwerke München GmbH/MVG sowie der DB Station & Service AG fallen. Auf Basis deren Antworten kann ich Ihre Fragen wie folgt beantworten:
Frage 1:
Gibt es an allen U- und S-Bahnhöfen im Stadtgebiet München Notrufsäulen oder Notrufeinrichtungen?
Antwort der MVG:
Notrufeinrichtungen sind seit vielen Jahren Standard in der Münchner UBahn und jeder Bahnhof ist mit mehreren dieser Einrichtungen ausgestattet. Zur weiteren Verbesserung der Sicherheit ihrer Fahrgäste haben die SWM/MVG vor kurzem eine neue Notrufsäule für die Aufstellung in den U-Bahnhöfen entwickelt und vorgestellt, die im Vollausbau sämtliche Sicherheitseinrichtungen wie Not und Inforuf, Nothalt, Feuerlöscher sowie Defibrillator bündelt. Diese sehr auffällig gestalteten Säulen werden in den nächsten Jahren sukzessive in allen Bahnhöfen an zentraler Stelle errichtet und tragen durch ihr Erscheinungsbild und ihre Präsenz zu einer noch leichteren Auffindbarkeit im Notfall bei. In der Zwischenzeit soll die Erkennbarkeit der vorhandenen Notrufeinrichtungen durch eine auffällige farbliche Gestaltung verbessert werden. Für diese Maßnahmen werden die SWM/MVG in den nächsten Jahren einen erheblichen Investitionsaufwand betreiben, wobei wir auf die (beantragte) Förderung durch den Freistaat Bayern hoffen.
Antwort der DB Station & Service AG:
Die DB Station & Service AG betreibt bundesweit rund 5400 Bahnhöfe. Auf rund 300 dieser Bahnhöfe sind insgesamt 980 Notruf und Informationssäulen installiert. Das Kriterium für die Aufstellung von Notruf und Informationssäulen ist der der Informationsbedarf der Reisenden am jeweiligen Bahnhof, wenn beispielsweise
SBahnHandys statt Defibrillatoren
keine elektronischen Reisendeninformationssysteme vorhanden sind. Zusätzlich werden Notruf und Informationssäulen an bekannten bzw. VandalismusGefährdungsschwerpunkten installiert. Die Notruf und Informationssäulen bilden damit punktuelle Kommunikationsmöglichkeiten auf ausgewählten Verkehrsstationen. Eine flächendeckende Aufstellung von Notruf und Informationssäulen ist nicht vorgesehen, da diese heute durch die Verbreitung mobiler Kommunikationsgeräte (z. B. Handy) in Verbindung mit der auf allen Bahnhöfen bekannt gegebenen Rufnummer der 3SZentrale, der jeweils bundesweiteinheitlichen Notrufnummern von Polizei und Bundespolizei sowie der europäischen Notrufnummer 112 vollständig ersetzt werden. Die direkte Kommunikation zwischen Anrufer und Sicherheitskräften (Polizei und Rettungsdienst) stellt den schnellsten Weg für die Anforderung von Hilfe darund ermöglicht darüber hinaus Rückfragen sowie die Betreuung des Anrufers.
Frage 2:
In welchen Zeitabständen werden die dort befindlichen Einrichtungen auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft?
Antwort der MVG:
Die Einrichtungen werden mittels automatischer Prüfroutinen täglich hinsichtlich ihrer Funktionsfähigkeit überprüft. Zudem werden alle Anlagen regelmäßig vor Ort kontrolliert und gereinigt.
Antwort der DB Station & Service AG:
Unser Konzept sieht vor, die Notrufsäulen zweimal täglich auf ihre Funktion zu überprüfen.
Frage 3:
Wer ist für die Wartung verantwortlich?
Antwort der MVG:
Wartung und Instandhaltung der Anlagen werden mit eigenem Personal der SWM GmbH durchgeführt.
Antwort der DB Station & Service AG:
Die Wartung erfolgt durch die Firma, die die Anlagen errichtet, oder durch DBinterne Dienstleister.
Frage 4:
Wie viele Trambahn und Bushaltestellen sind im Stadtgebiet München mit einem entsprechenden Notruf ausgestattet?
Antwort der MVG:
Die Trambahn und Bushaltestellen der MVG sind nicht mit Notrufeinrichtungen ausgestattet. Im Gegensatz zu unterirdischen Bahnanlagen sind die Haltestellen für Tram und Bus Teil des öffentlichen Straßenraumes. Es besteht weder eine rechtliche Verpflichtung diese mit Notrufeinrichtungen auszustatten, noch stand dies bislang zur Diskussion, zumal diese Haltestellen in keiner Weise als Kriminalitätsschwerpunkte auffallen. Angesichts des Verbreitungsgrades von Handys, was ja gerade zum Abbau von öffentlichen Sprecheinrichtungen wie Telefonen und andererseits zum Aufbau eines Handynetzes in der UBahn geführt hat, wäre dies auch wenig sinnvoll. Vielmehr ist davon auszugehen, dass Notrufe generell über Mobilfunktelefone direkt an die Polizei abgesetzt werden.
Frage 5:
Welche technischen Maßnahmen wären notwendig, damit alle Haltestellen mit entsprechenden Einrichtungen ausgestattet werden können?
Antwort der MVG:
Hierzu darf auf die Ausführungen zu Frage 4 verwiesen werden.
Frage 6:
Welcher Kostenrahmen müsste durch welchen Kostenträger für eine solche Nachrüstung aufgebracht werden?
Antwort der MVG:
Da insbesondere die Kosten für die Leitungswege abhängig von der jeweiligen
Örtlichkeit sind und sehr stark schwanken können, wäre eine seriöse und belastbare Aussage hinsichtlich der zu erwartenden Investitionskosten erst im Rahmen einer detaillierten Planung möglich. In jedem Fall wäre mit einem deutlich zweistelligen Millionenbetrag zu rechnen.
So weit also die Stellungnahme des Wirtschaftsreferenten. Sie macht den Unterschied zwischen den MVV-Partnern MVG, also der „Münchner Verkehrsgesellschaft“ als Tochter der Stadtwerke München, und der SBahn München als Teil des verschachtelten Konzerns der Deutschen Bahn AG. Unter städtischer Regie sieht es weitaus besser aus als im S-Bahn-Bereich – und darauf hat die Stadt keinen Einfluss. Das zeigt sich nicht nur bei der Störanfälligkeit (bei der SBahn längst Alltag) sondern leider auch bei der Sicherheit. Was die unter Umständen lebensrettenden Defibrillatoren betrifft ist die Antwort der DB völlig unbefriedigend. Schließlich ist ein Handy kein Ersatz für einen Defibrillator und nur wenige SBahnhöfe und Haltepunkte liegen in unmittelbarer Verbindung zu einem entsprechend ausgestatteten UBahnhof.