Rente

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Neue Verfassungsbeschwerde gegen Rentenanpassung von 2007

Die Rente und das Ehrenamt

Tipp: Drei Nummern für die Rente

Broschüre: „So wird die Rente berechnet"

 

Verfassungsbeschwerde gegen die Rentenanpassung 2007  

(SoVD) - Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat gemeinsam mit dem Sozialverband VdK Deutschland  jetzt  (Pressemitteilung 08/2011) erneut eine Verfassungsbeschwerde erhoben. Anlass ist die Rentenanpassung vom 1. Juli 2007, die durch Kürzungsfaktoren zu Einbußen für die Rentner geführt hat. Hintergrund ist ein Urteil zur Rentenanpassung 2004. Die Verfassungsrichter sahen im Aussetzen der damaligen Rentenanpassung keine Verletzung der Grundrechte und erklärten die Nullrunde für verfassungsgemäß. Es wurde insbesondere festgestellt, dass die Alterssicherungsfunktion der Rente nicht infrage stehe und deshalb keine höchstrichterliche Entscheidung über den gesetzgeberischen Spielraum beim Ausgestalten der Rentenleistungen erforderlich sei. Die Richter begründeten ihre Entscheidung zudem damit, dass das Abweichen vom geltenden Grundsatz der an die Lohnentwicklung gekoppelten Rentenanpassung nur punktuell und zeitlich begrenzt gewesen sei.

SoVD und VdK hatten bereits gegen die Aussetzung der Rentenanpassung 2005 Verfassungsbeschwerde erhoben, die Entscheidung der Karlsruher Richter liegt aber noch nicht vor. Mit den beiden Verfassungsbeschwerden fordern die Sozialverbände das Bundesverfassungsgericht dazu auf, seine Rechtsprechung zu konkretisieren. Wenn das Bundesverfassungsgericht auch in der Rentenanpassung 2005 eine punktuelle Maßnahme sieht, kann es sich aufgrund der aktuellen Beschwerde über die fortgesetzte Lohnabkoppelung nicht länger verschließen. Damit würde eine verfassungsrechtliche Klarstellung über die gesetzgeberische Gestaltung der Renten und die damit verbundene Frage einer Grundrechtsverletzung durch die Rentenkürzungsfaktoren näher rücken.

Die gemeinsame Verfassungsbeschwerde von SoVD und VdK wird unter dem Aktenzeichen 1 BvR 3148/10 geführt.

 

Die Rente und das Ehrenamt

 

(DRV) - Aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hatte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in diesem Jahr beschlossen, Aufwandsentschädigungen bei ehrenamtlichen Beschäftigungen im kommunalen Bereich und in der Sozialversicherung als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.

 

Nunmehr hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Gesetzesinitiative angekündigt, derartige Aufwandsentschädigungen in den kommenden fünf Jahren nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Gleichzeitig wurden die Rentenversicherungsträger gebeten, diese Regelung bereits im Vorgriff zu berücksichtigen. Die Deutsche Rentenversicherung wird entsprechend verfahren.

 

Tipp: Drei Nummern für die Rente

 

(DRV( - Wer einen Rentenantrag stellt, möchte natürlich gerne, dass er schnell bearbeitet wird. Dazu kann der Antragsteller auch selbst beitragen, indem er die erforderlichen Angaben gleich mitbringt.

Wichtig sind dabei u. a. drei Nummern: Die Bankverbindung mit der neuen BIC-Nummer (früher Bankleitzahl) und IBAN-Nummer (früher Kontonummer), die auf jedem Kontoauszug zu finden ist, und die neue Steueridentifikationsnummer, die das Bundeszentralamt für Steuern allen Bürgerinnen und Bürgern im Jahr 2008 mitgeteilt hat. Ohne diese Nummern kann eine Rente nicht bewilligt werden.

 

Ein Tipp für alle, die ihre neue Steueridentifikationsnummer nicht mehr parat haben: Auf schriftliche Anfrage teilt das Bundeszentralamt für Steuern (An der Küppe 1, 53225 Bonn) die Nummer erneut mit.

 

Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicetelefon-Nummer 0800 10004800 oder im Internet: www.deutsche-rntenversicherung.de

 

 

 

Broschüre:

„So wird die Rente berechnet"


Sie erfahren in diesen Broschüren, welche „Bausteine“ Sie für die Berechnung Ihrer Rente benötigen und was sich hinter Entgeltpunkten, Zugangsfaktor, aktueller Rentenwert und Rentenartfaktor verbirgt. Außerdem erklären wir Ihnen, wie sich zum Beispiel Kindererziehungszeiten und freiwillige Beiträge auf die Rentenhöhe auswirken und wie die Rentenanpassung funktioniert. Und wer möchte, kann mithilfe eines Beispiels seine eigene Rente „berechnen“.

Da in den neuen Bundesländern einige Besonderheiten zu berücksichtigen sind, gibt es unsere Broschüre in zwei Versionen – für die neuen und die alten Bundesländer. Klicken Sie auf  den Titel der gewünschten Broschüre:

 

Broschüren und Gesetzestexte

Rente: so wird sie berechnet - neue Bundesländer -

Rente: so wird sie berechnet - alte Bundesländer