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In München: Freie Bahn für Heimaufsicht-Prüfberichte

Mängel im Bayerischen Heimrecht: Nachlässigkeit oder Absicht?

Gute Pflege braucht Nähe und Distanz zugleich

Geld für die Pflege-Weiterbildung

Streit der Ministerinnen

Zwischenbilanz zum Pflegebeauftragten

Haderthauer: „Nein zu freiheitsentziehenden Maßnahmen!“

Stammtischgipfel in und ohne München

VdK: Hilfebedarf bei Demenzkranken muss anerkannt werden

Demenzkranke stärker in Pflegeversicherung einbeziehen

Kaum Bedarf an Pflegestützpunkten

Kritik am Pflegezeit–Modell

Pflegedialog mit Rösler: Stellungnahmen der Verbände

Pflegequalitätsgesetz: KVR kritisiert Sozialministerium

Pflegeschulenträger: Protest gegen Schulgeldkürzungen

Konzept heiminterne Tagesbetreuung

Statt Pflegestammtisch: Stadt bietet Pflege-Foren an

Ablehnung von Anträgen auf eine Pflegestufe 

Gegen Diskriminierung und Misshandlung alter Menschen

 

 

 

Große Zustimmung:

 

Freie Bahn für Heimaufsicht-Prüfberichte

 

(RU) - In München haben 85 Prozent der Einrichtungen der Altenhilfeeiner weiteren Veröffentlichung aller Prüfberichte zugestimmt. Von den 59Einrichtungen der Altenhilfe sind insgesamt 50 Einrichtungen dem Aufrufdes Kreisverwaltungsreferates gefolgt. „Die freiwillige Veröffentlichung derPrüfberichte ist ein großer Erfolg. Auf diese Weise dokumentieren die Einrichtungen, dass ihnen Transparenz wichtig ist. Gerade die freiwillige Veröffentlichung ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal“, so KreisverwaltungsreferentDr. Wilfried Blume-Beyerle.

 

Bei den 52 Einrichtungen der Behindertenhilfe besteht noch Nachholbedarf.26 Einrichtungen stimmen einer Veröffentlichung zu und ebenso viele lehnendiese Form der Transparenz ab.

 

Die Münchner Heimaufsicht wird daher im Bereich der Behindertenhilfekünftig noch verstärkt für den Münchner Sonderweg werben. Dieser Sonderweg wurde notwendig, nachdem Anfang Januar der Bayerische Verwaltungsgerichtshof( BayVGH) entschieden hatte, dass die bayerischen Heimaufsichten nach der derzeit geltenden Rechtslage keine Befugnis hätten  ihre Prüfberichte ins Internet einzustellen. Vorausgegangen waren Klagen einzelner Einrichtungen der Altenhilfe (siehe nachfolgenden Beitrag) . Nach Auffassung des BayVGH müsse für eine Veröffentlichung durch die Heimaufsichten erst der Bayerische Landtag in Form eines förmlichen Gesetzes eine entsprechende Ermächtigung erlassen.

Die Münchner Heimaufsicht hat diese Entscheidung ausdrücklich bedauert..

 

Parallel dazu hatte die Münchner Heimaufsicht alle 59 Münchner Einrichtungen der Altenhilfe und 52 Einrichtungen der Behindertenhilfe in einem Schreiben aufgefordert, auf freiwilliger Basis auch weiterhin einer generellen Veröffentlichung aller Prüfberichte zuzustimmen.

 

Zwar gibt es nach der Entscheidung des VGH derzeit rechtlich keine Befugnis, gegen den Willen einer Einrichtung die Berichte ins Netz zu stellen. Bei einer expliziten Zustimmung kann aber trotz der jüngsten Gerichtsentscheidung weiterhin eine Veröffentlichung im Internet erfolgen. Mit dieser generellen Zustimmung geht die Münchner Heimaufsicht einen eigenen Weg. Vom Sozialministerium wurde empfohlen, die Zustimmung für die einzelnen Prüfberichte einzuholen. Dies ist jedoch wenig praktikabel, da die Einrichtungen auswählen können, welche Berichte letztendlich veröffentlicht werden. Die notwendige Transparenz kann aber nur geschaffen werden, wenn sämtliche Berichte einsehbar sind. „Trotz des erfolgreichen Münchner Sonderwegs ist der Bayerische Gesetzgeber jetzt aufgefordert, schnellst möglich eine bayernweit gültige und für alle Einrichtungen verpflichtende gesetzliche Regelung zu schaffen“, so Dr. Wilfried Blume- Beyerle.

 

Die Liste aller Einrichtungen, die einer Veröffentlichung der Prüfberichte auf freiwilliger Basis zugestimmt haben, sowie die entsprechenden Berichte sind unter www.heimaufsicht-muenchen.de/ erhältlich.

 

 

 

Bayerisches Heimrecht: Nachlässigkeit oder Absicht?

 

 

Aus“ für Prüfberichte der Heimaufsicht im Internet

 

 

(ruBayVGH/rb) - In einer Eilentscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof( BayVGH) am 9. Januar entschieden, dass die bayerischen Heimaufsichten nach der derzeit geltenden Rechtslage vorläufig ihre Prüfberichte nicht mehr ins Internet einstellen dürfen. Das Bayerische Sozialministerium hatte erst zum 1. Oktober 2011 die bayernweit gültige Festlegung getroffen, dass alle Prüfberichte von den Heimaufsichten auf deren Internetseiten verpflichtend zu veröffentlichen sind. Dies entsprach auch einer langjährigen Forderung der Landeshauptstadt München.).

 

Die Münchner Heimaufsicht bedauert ausdrücklich, dass die erst kürzlich geschaffene Veröffentlichungspflicht bereits nach wenigen Monaten wieder aufgehoben wird. „Mit der Veröffentlichung der Prüfberichte der Heimaufsicht im Internet wurde eine für die Bewohnerinnen und Bewohner als auch für die Angehörigen und sonstigen Interessierten absolut begrüßenswert Transparenz geschaffen. Das Bayerische Sozialministerium wird dringend gebeten, unverzüglich die nach Auffassung des VGH hierfür notwendige förmliche Gesetzesgrundlage zu schaffen“, so Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle. Bis zur abschließenden Klärung bleiben die bereits veröffentlichten Prüfberichte der Münchner Heimaufsicht auch weiterhin im Internet abrufbar.

 

Aus der Begründung der Eilentscheidung: „…Die von der Antragsgegnerin herangezogene Vorschrift des § 6 Abs. 2 PfleWoqG legt lediglich fest, dass Berichte über die in stationären Einrichtungen nach Art. 11 PfleWoqG durchgeführten Prüfungen in geeigneter Form zu veröffentlichen sind.

 

Dem Wortlaut der Vorschrift ist jedoch nicht zu entnehmen, dass dies durch die nach dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz zuständige Behörde – die Kreisverwaltungsbehörde (Art. 24 Abs. 1 PfleWoqG) – zu geschehen hätte. Vielmehr lässt die systematische Stellung des Art. 6 Abs. 2 PfleWoqG im ersten Abschnitt des zweiten Teils des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes, der sich ausschließlich mit den „Anforderungen an Träger und Leitung“ stationärer Einrichtungen befasst, in hinreichender Deutlichkeit erkennen, dass nicht etwa die Kreisverwaltungsbehörden, sondern ausschließlich die Träger der jeweiligen Einrichtungen verpflichtet sind, die Berichte der zuständigen Behörden in geeigneter Form zu veröffentlichen. Die Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde sind abschließend in Abschnitt 2 des zweiten Teils

des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes behandelt. Dementsprechend richtet sich auch Art. 6 Abs. 1 PfleWoqG, der bestimmte Transparenzforderungen enthält, ausdrücklich an den Einrichtungsträger.

 

Allein aus dem Umstand, dass Absatz 2 der Vorschrift diese ausdrückliche Adressierung nicht nochmals aufgreift, kann nicht geschlossen werden, dass die für die Heimaufsicht zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Art. 24 Abs. 1 PfleWoqG) zur Veröffentlichung der Prüfberichte verpflichtet werden sollte. Vielmehr wäre eine solche explizite Benennung des Normadressaten nur für den Fall zu erwarten, dass entgegen der systematischen Stellung der Vorschrift im Abschnitt „Anforderungen an Träger und Leitung“ die Veröffentlichungspflicht an einen anderen als den Träger der Einrichtung gerichtet werden sollte. Ein Rückgriff auf Art. 24 Abs. 1 PfleWoqG ist daher mit der Gesamtsystematik des Gesetzes nicht vereinbar. Vielmehr findet diese Norm innerhalb des ersten Abschnitts des zweiten Teils des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes nur Anwendung, soweit die Bestimmung sich ausdrücklich auf die zuständige Behörde bezieht, im Übrigen gilt diese Zuständigkeitsregelung außerhalb des ersten Abschnittes des zweiten Teils des Gesetzes, namentlich für den mit „Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde“ überschriebenen zweiten Abschnitt des zweiten Teils des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (so zutreffend VG Ansbach, Beschluss vom 8.11.2011 – AN 4 E 11.01857 – juris, RdNr.30).

 

Dieses Ergebnis der systematischen Auslegung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes findet Bestätigung im Zweck des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes, einerseits die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen als Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen und sonstiger Wohnformen vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Einhaltung der den Trägern obliegenden Pflichten zu sichern (vgl. Art. 1 Abs. 1 Nrn. 1 und 6 Pfle- WoqG), andererseits aber zugleich auch die Selbständigkeit und die unternehmerische

Eigenverantwortung der Träger in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben unberührt zu lassen (Art. 1 Abs. 2 PfleWoqG). Dementsprechend sieht die Systematik des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes eine deutliche Trennung der im ersten Abschnitt des zweiten Teils geregelten Anforderungen an die Leistungserbringer und den im zweiten Abschnitt - gesondert hiervon - normierten Aufgaben und Rechte der zuständigen Behörden vor (vgl. hierzu auch amtliche Begründung LT-Drs. 15/10182, S. 15).

 

Hätte der Gesetzgeber im Lichte der Zwecksetzung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes, einerseits die Bewohnerinnen und Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Einhaltung der den Trägern obliegenden Verpflichtungen zu sichern, andererseits aber zugleich auch die Selbständigkeit und die unternehmerische

Eigenverantwortung der Träger in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben unberührt zu lassen, eine Veröffentlichungsverpflichtung nicht – wie in Art. 6 Abs. 2 PfleWoqG geschehen – durch die Träger selbst, sondern durch die Behörden vorsehen wollen, so hätte dies – entsprechend der von ihm selbst vorgegebenen Systematik des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes – durch eine entsprechende Regelung in Abschnitt 2 des zweiten Teils unter „Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde“ geschehen müssen.

 

Diesen Weg hat der Gesetzgeber jedoch bewusst nicht beschritten. Vielmehr hat er die Veröffentlichungspflicht (Art. 6 Abs. 2 PfleWoqG) ausdrücklich dem ersten Abschnitt des zweiten Teils „Anforderungen an Träger und Leitung“ zugeordnet und

entsprechend der in Art. 1 Abs. 2 PfleWoqG zum Ausdruck gebrachten Zwecksetzung, die Selbständigkeit und unternehmerische Eigenverantwortung der Träger in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben unberührt zu lassen, auf eine nähere Ausformung verzichtet. Insbesondere hat er lediglich eine Veröffentlichung in „geeigneter

Form“ vorgesehen und diese auch nur mit einer Verordnungsermächtigung zur Regelung der weiteren Einzelheiten (vgl. Art. 25 Abs. 1 Nr. 4 PfleWoqG) flankiert. Hätte der Gesetzgeber mit Art. 6 Abs. 2 PfleWoqG tatsächlich eine Veröffentlichungspflicht durch die in Art. 24 Abs. 1 PfleWoqG benannten Behörden ins Werk setzen wollen, so hätte es im Lichte des auch für juristische Personen des Privatrechts (Art. 19 Abs. 3 GG) Geltung beanspruchenden Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG) entsprechend den hierzu vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Vorgaben einer (verfassungsmäßigen) gesetzlichen Grundlage bedurft, aus der sich sowohl die näheren Voraussetzungen als auch der Umfang einer solchen Verpflichtung in einer für den Normunterworfenen klar und eindeutig erkennbaren Art und Weise ergeben (vgl. BVerfGE 65, 1 [44] – „Volkszählungs-Urteil“). Von diesen Anforderungen ist Art. 6 Abs. 2 PfleWoqG weit entfernt. Auch dies spricht dafür, dass der Gesetzgeber es entsprechend dem in Art. 1 Abs. 2 PfleWoqG hervorgehobenen Zweck, die Selbständigkeit und die unternehmerische Eigenverantwortung der Träger in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgabe weitestgehend unberührt zu lassen, bei einer Veröffentlichung durch die

Träger selbst belassen wollte. Die Stärkung der Selbständigkeit und Eigenverantwortung der Träger war und ist – wie nicht zuletzt Art. 1 Abs. 2 PfleWoqG deutlich werden lässt – ein wesentliches Anliegen der Reform des Heimrechts.

Will der Gesetzgeber eine Veröffentlichung der Prüfberichte durch die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 24 Abs. 1 PfleWoqG) ins Werk setzen, so muss er dies eindeutig und klar zum Ausdruck bringen (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 18.4.1996 – 11 A 86/95 –, NJW 1996, 3161 [3162] – „Veröffentlichung von Warentests durch Behörde“).

Abschnitt 2 des zweiten Teils des PfleWoqG beschreibt lediglich die Aufgaben der nach § 24 Abs. 1 PfleWoqG zuständigen Verwaltungsbehörden, normiert aber keine behördliche Veröffentlichungspflicht. Der allgemeine Schluss von den in

Abschnitt 2 des zweiten Teils des PfleWoqG konkretisierten Aufgaben auf eine Befugnis zur Veröffentlichung von Prüfberichten ist nicht statthaft (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 18.4.1996 – 11 A 86/95 –, NJW 1996, 3161 [3162] – „Veröffentlichung von Warentests durch Behörde“). Insoweit bedarf es einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18.4.1985 – 3 C 34.84 –, BVerwGE 71, 183 [198 f.] – „Arzneimittel-Transparenzliste“).“

 

So also die Entscheidungsgründe, die aber auch sehr deutlich feststellen, was geschehen muss. Das Gesetz in seinem bisherigen Wortlaut gestattet die Veröffentlichung der Prüfberichte eindeutig nur den Heimbetreibern. Die aber werden sich hüten negative Bericht etwa in ihre Werbetexte im Internet zu setzen. Schon gar nicht jene renommierte Betreiberfirma, die gleich für zwei ihrer Heime in München negative Beurteilungen gab, u.a. wegen Nichterfüllung der Fachkraftquote.

 

Freilich muss man fragen, ob die falsche Platzierung des Veröffentlichungsrechts im Gesetz nur Nachlässigkeit des Gesetzgebers oder Absicht war. Egal wie: Das Gesetz mit seiner gegenwärtigen, gerichtlich beanstandeten, Fassung ist das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist. Eine Heimaufsicht, die ihre Prüfberichte nicht den interessierten Menschen, deren Angehörigen und letztlich auch den Kostenträgern mitteilen darf, ist  ein zahnloser Tiger.

 

Weil es so ist, reagierte der Seniorenbeirat der Landeshauptstadt München sofort und richtete an das bayerische Sozialministerium und die Landtagsfraktionen diesen einstimmig angenommenen Antrag: Das Bayerische Sozialministerium wird aufgefordert, umgehend das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz so zu ändern, dass es den kommunalen Heimaufsichten erlaubt, ihre Prüfberichte im Internet zu veröffentlichen.  Begründung: In einer Eilentscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof( BayVGH) am 9. Januar 2012 entschieden, dass die bayerischen Heimaufsichten nach der derzeit geltenden Rechtslage vorläufig ihre Prüfberichte nicht mehr ins Internet einstellen dürfen. Das Bayerische Sozialministerium hatte erst zum 1. Oktober 2011 die bayernweit gültige Festlegung getroffen, dass alle Prüfberichte von den Heimaufsichten auf deren Internetseiten verpflichtend zu veröffentlichen sind. Dies entsprach auch einer langjährigen Forderung der Landeshauptstadt München und des Seniorenbeirats. Aus dem 20seitigen Entscheidungstext des BayVGH geht hervor, dass das Gericht gravierende Fehler im Gesetzestext feststellte. Diese Fehler sind umgehend zu beseitigen, um endgültig die Veröffentlichung der Prüfberichte sicher zu stellen.“

 

 

 

Umdenken in der Altenbetreuung

 

 

Gute Pflege braucht Nähe und Distanz zugleich


 

 

(pte) - Menschen in Pflegeberufen können Patienten und ihren Bedürfnissen durchaus nahe sein und Empathie entgegenbringen, ohne dass sie dabei den Selbstschutz ihrer professionellen Distanz aufgeben. Die erste Untersuchung des Konzepts "Detached Concern", das diesen Drahtseilakt zwischen Nähe und Distanz in der Arbeit beschreibt, gelang der Ulmer Arbeitspsychologin Bettina Lampert http://uniklinik-ulm.de . "Erst allmählich wird bewusst, dass Empathie in der Arbeit nicht per se krank macht. Vielmehr ist sie für die Pflege notwendig und ein wertvolles Arbeitsmittel, ohne dass man dabei auf die eigene psychische Abgrenzung vergessen darf", so die Expertin im pressetext-Interview.

 

Job mit hohen Anforderungen

 

Die Herausforderung an Pflegende sind sehr hoch, berichtet Lampert. "Pflege ist eine starke emotionale und auch körperliche Belastung, die durch erschwerte Arbeitsbedingungen wie Zeitdruck noch verschlimmert werden. Das Bild schwerst pflegebedürftiger, dementer oder sterbender Patienten prägen den harten Pflegealltag. Pflegende bauen eine Beziehung zu ihren Patienten auf und leiden vielfach mit ihnen mit. Einerseits stellen sie oft an sich selbst sehr hohe berufliche Anforderungen im Umgang mit Patienten, andererseits hat die Arbeit in der Pflege hohe berufliche und gesellschaftliche Erwartungen, die durch Fachkräftemangel, Arbeitszeiten mit Nacht- und Wochenenddiensten, schlechte Bezahlung und einem unattraktiven Berufsimage erschwert werden."

Herz zeigen ohne Mitsterben

 

Schulungen für Pflegende im Umgang mit Patienten konzentrieren sich bisher überwiegend auf das Erlernen von Distanz, um emotionalen Belastungen entgegen zu wirken. Das geht nicht nur auf Kosten der Empathie, sondern auch der Arbeitserfüllung, berichtet Lampert. "Studien mit Pflegekräften und Ärzten zeigen, dass ein Gleichgewicht zwischen Nähe und Distanz zum Patienten viel zielführender ist. Das psychische Wohlbefinden und der Gesundheitszustand sind nachweislich besser, vergleicht man das Ergebnis entweder mit jenen, die sich empathisch grenzenlos den Patienten widmen und dabei oft emotional ausbrennen, oder mit denen, die nur Distanz wahren und dabei den Sinn ihrer Arbeit verlieren."

 

Die Idee des Detached Concern - im Deutschen auch als "distanzierte Anteilnahme" bezeichnet - ist nicht neu. Bisher wurde die Bedeutung des Konzepts in der Burnout-Prävention beschrieben, systematisch jedoch nie untersucht. Die Umsetzung dürfte freilich vielen Pflegenden auch bisher gut gelungen sein, verdeutlicht Lampert mit dem Zitat einer älteren, im Pflegedienst tätigen Ordensschwester: "Sie formulierte, man müsse mit dem Herz an der Hand arbeiten, ohne gleichzeitig mit dem Patienten mitzusterben." Ein gelingendes Detached Concern dient dem Erhalt der psychischen Gesundheit, bedarf jedoch längerer Arbeitserfahrung und einem gezielten Umgang damit.

 

Empathie braucht Zeit

 

Die Arbeitssituation in der Pflege ist höchst verschärft, wozu die vielen nicht-pflegerischen Aufgaben etwa in der Organisation und Bürokratie erheblich beitragen. Der Zeitdruck lässt die Pflege zum Abarbeiten wie am Fließband verkommen. "Empathie braucht Zeit. Wer professionell vorgeht, sich psychisch abgrenzen kann und den Patienten trotzdem als Menschen einfühlsam wahrnimmt und versteht, erfährt mehr Befriedigung in seiner Arbeit, die Zusammenarbeit mit Patienten kann wesentlich erleichtert werden und reibungsloser verlaufen. Damit gelingt auch die Versorgungsqualität der Patienten deutlich besser", so die Expertin.

 

 

Bayern:

 

Geld für die Pflege-Weiterbildung

 

(StMAS) „Gerade der Gesundheitsbereich verändert sich in rasantem Tempo! Insbesondere die Halbwertzeit des medizinisch-pflegerischen Fachwissens nimmt rapide ab. Deswegen ist eine regelmäßige Fort- und Weiterbildung der Pflegekräfte unerlässlich. Vor dem Hintergrund, dass wir in unserer Gesellschaft immer mehr Demenzkranke haben, wird für Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen vor allem ein fundiertes gerontopsychiatrisches Fachwissen immer wichtiger. Aber auch auf Führungs- und Leitungsebene sind fachliches Wissen und soziale Kompetenzen unverzichtbar. Nur so können wir die Qualität in den ambulanten und stationären Einrichtungen der Altenhilfe auch in Zukunft sichern. Regelmäßige Weiterbildungen für unsere Pflegekräfte bringen doppelten Vorteil: Zum einen erhalten sie das fachliche Know-how, zum anderen tragen Weiterbildungen zur Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit auch zu einer Verringerung der Personalfluktuation bei. Gemäß dem Motto ,Das Vermögen einer Einrichtung ist das, was die Mitarbeiter vermögen’ fördert das Bayerische Sozialministerium Fort- und Weiterbildungen in der Pflege mit rund 800.000 Euro pro Jahr“, erklärte Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer.

Mit der nunmehr vom Bayerischen Kabinett beschlossenen Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes nutzt Bayern als eines der ersten Bundesländer die Föderalisierung des Heimrechts, um in stationären Einrichtungen die Rahmenbedingungen zur Sicherung und Stärkung der Lebensqualität älterer Menschen und von Menschen mit Behinderung aktiv zu gestalten. Ein wesentlicher Bestandteil der Verordnung sind die darin geregelten Weiterbildungen zur Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Praxisanleitung und zur Gerontopsychiatrischen Pflege und Betreuung. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern solcher Weiterbildungen steht künftig bei Vorliegen der Voraussetzungen eine finanzielle Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz offen. Der modulare Aufbau der Weiterbildungen ermöglicht zudem die individuelle Anrechnung bereits absolvierter Weiterbildungsinhalte und erleichtert so die Weiterqualifizierung.

Weiterbildungseinrichtungen, die künftig Weiterbildungen nach den Vorgaben der Ausführungsverordnung anbieten wollen, können ab sofort bei den jeweiligen Regierungen unter https://www.egov.bayern.de/cwa EDV-gestützte Anträge auf „staatliche“ Anerkennung ihrer Weiterbildungsstandorte stellen.

 

 

Nach dem Ende der "Zivis"

 

 

Streit der Ministerinnen

 

(StMAS) - „Das Bundesfamilienministerium zerschießt gerade nicht nur den Bundesfreiwilligendienst (BFD), sondern auch das bewährte Freiwillige Soziale Jahr (FSJ)! Um den zögerlichen Anlauf des Bundesfreiwilligendienstes auszugleichen, droht das Bundesfamilienministerium nun den Trägern damit, die Förderung für den qualitativ hochwertigen, erfolgreichen und über Jahrzehnte gewachsenen Länderdienst FSJ nur noch gekoppelt an BFD-Plätze vorzunehmen. Damit sollen die Bewerber für das Freiwillige Soziale Jahr in den Bundesfreiwilligendienst gezwungen werden. Das ist unredlich! Träger wie der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) laufen daher zu Recht Sturm gegen die Maßnahme des Bundesfamilieministeriums. Jetzt muss die Familienministerin einschreiten, denn ihr Haus nutzt offensichtlich ihre Abwesenheit dafür, um mit bürokratischen Maßnahmen den BFD und das FSJ kaputt zu machen!“, so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer zur Ankündigung des Bundesfamilienministeriums, nur dann FSJ-Plätze zu fördern, wenn eine ausreichende Anzahl an BFD-Plätzen besetzt ist – und zwar im Verhältnis drei FSJ-Stellen und zwei BFD-Stellen.

Haderthauer weiter: „Ich habe von Anfang an befürchtet, dass der Bund mit dem BFD das bewährte FSJ kannibalisieren will. Deshalb gab es eine Zustimmung zu diesem Gesetz nur nach der schriftlichen Zusage, dass der Bund alle bestehenden und neue FSJ-Plätze fördert, unabhängig davon wie viele BFD-Plätze entstehen. Das aktuelle Vorgehen des Bundes ist ein Wortbruch. Offenbar weiß im Bundesfamilienministerium die eine Hand nicht, was die Andere tut, geschweige denn was politisch vereinbart wurde. Das werde ich nicht hinnehmen! Es kann nicht sein, dass durch dieses Vorgehen nun FSJ-Bewerber abgeschreckt werden. Ich habe deshalb die Träger in Bayern schriftlich gebeten, den Vollzugswünschen des Bundes nicht nachzukommen."

„Der BFD bietet eine große Chance für die Freiwilligenkultur in unserem Land, aber nur dann, wenn er nicht als Zwangsbeglückung daher kommt. Es wäre schade, wenn das Bundesfamilienministerium mit den aktuellen Maßnahmen die Akzeptanz für den BFD zunichte macht. Denn klar ist: Politik muss die Bereitschaft der Menschen, sich ehrenamtlich zu engagieren, unterstützen und nicht zwangsweise vorschreiben, in welchem Dienst die Freiwilligen sich für unsere Gesellschaft stark machen. Ein solches Vorgehen tötet Freiwilligkeit ab“, so die Ministerin abschließend.

 

Sozialministerium

Zwischenbilanz zum Pflegebeauftragten

 

(StMAS) - „Bereits nach einem knappen halben Jahr steht fest: Die Stelle eines Bayerischen Pflegebeauftragten am Sozialministerium ist ein voller Erfolg. Seit Aufnahme seiner Tätigkeit Ende Januar 2011 sind bereits über 660 Kontakte beim Pflegebeauftragten, dem stellvertretenden Amtschef des Sozialministeriums Werner Zwick, zu verzeichnen. Es freut mich, dass so viele Pflegebedürftige, ihre Angehörigen, aber auch Pflegekräfte die Möglichkeit genutzt haben, ihre Anliegen zur Pflege anzubringen. Denn gute Pflege braucht ein gesellschaftliches Klima, in dem sich Pflegende und Gepflegte ernst genommen und gut aufgehoben fühlen. Dazu trägt der Pflegebeauftragte bei – das zeigt die beeindruckende Zahl der Kontakte“, zog Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer Zwischenbilanz zur Stelle des bayerischen Pflegebeauftragten.

Haderthauer weiter: „Vielen, die den Kontakt suchen, geht es um Information und Beratung. Es konnten aber auch Missstände in der Pflege aufgrund des Hinweises an den Pflegebeauftragten aufgedeckt und Maßnahmen ergriffen werden, um solche künftig zu vermeiden. Pflegebedürftige und alle an ihrer Pflege Beteiligten müssen auch weiterhin den Mut haben, Missstände im Pflegebereich zu thematisieren und alles tun, damit sie abgestellt werden. Mit dem Pflegebeauftragten haben sie eine unabhängige Anlaufstelle, an die sie sich vertraulich wenden können.“

Die Stelle des Pflegebeauftragten wurde von Ministerin Haderthauer am 26. Januar 2011 am Sozialministerium eingerichtet und mit dem stellvertretenden Amtschef Werner Zwick besetzt. Der Pflegebeauftragte ist telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 0114353 erreichbar. Die Pflegehotline ist rund um die Uhr zu erreichen. Damit kein Anruf verloren geht, ist ein Anrufbeantworter geschaltet, falls alle Plätze der Pflegehotline besetzt sind oder der Anruf außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erfolgt. Damit können Anliegen jederzeit vorgebracht werden. Außerdem kann der Pflegebeauftragte über die Homepage www.pflegebeauftragter.bayern.de kontaktiert werden. Die Meldungen und Anliegen werden unter Wahrung der Vertraulichkeit an die zuständigen Stellen der FQA-Teams bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfolgung der Hinweise weitergegeben, persönliche Daten bleiben auf Wunsch des Betroffenen außen vor.

Seit 31. Januar, dem Beginn der Zählung, bis 20. Juni sind beim Pflegebeauftragten 665 Kontakte zu verzeichnen, darunter 574 Anrufe, 35 Schreiben und 56 Meldungen über das Online-Kontaktformular.

 

 

Tag gegen Diskriminierung und Misshandlung alter Menschen

Haderthauer: „Nein zu freiheitsentziehenden Maßnahmen!“

 (StMAS) -„Freiheitsentziehende Maßnahmen sind in der Altenpflege leider immer wieder traurige Realität. Sie reichen vom ungewollten Feststellen der Rollstuhlbremse bis zum Anlegen von Gurten. Laut der Deutschen Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie werden deutschlandweit bis zu zehn Prozent aller Pflegeheimbewohner mit Hilfe von Gurtsystemen fixiert. Zwar steckt in den seltensten Fällen eine böse Absicht hinter solchen Maßnahmen, sondern vielmehr der gut gemeinte Wille, Stürze und Knochenbrüche der Pflegebedürftigen zu verhindern. Aber dennoch: Freiheitsentziehende Maßnahmen gleich welcher Art sind abzulehnen. Sie können nicht nur zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen, sondern sie greifen auch unmittelbar in die Würde der Betroffenen ein. Moderne Pflege muss gewährleisten, dass auch hilfsbedürftige Menschen ohne Freiheitsbeschränkungen und damit würdevoll gepflegt werden“, so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer mit Blick auf den Tag gegen Diskriminierung und Misshandlung alter Menschen.

„Mit der Kampagne ‚Eure Sorge fesselt mich’ möchte ich das Bewusstsein dafür schärfen, dass Fixierungen oder ruhigstellende Medikamente keine Mittel der Wahl sind. Denn die Wünsche, Bedürfnisse und individuellen Lebensgeschichten der Pflegebedürftigen bleiben bei solchen Maßnahmen völlig außen vor. Dabei gibt es vielfältige Wege, ohne sie auszukommen. Und genau hier setzt die Kampagne an: Sie zeigt, dass freiheitsentziehende Maßnahmen nie alternativlos sind, sondern bereits einfache Vorkehrungen wie Antirutsch-Sitzauflagen sie entbehrlich machen. Ich kann daher nur alle Pflegekräfte und pflegende Angehörige ermuntern, sich mit Hilfe der DVD ,Eure Sorge fesselt mich’ mit dem Thema zu beschäftigen und die darin aufgezeigten Lösungen zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen zu beherzigen“, so die Ministerin abschließend.

Herzstück der Kampagne ist eine vom Sozialministerium produzierte DVD, die über das Thema freiheitsentziehende Maßnahmen informiert und in zwei Kurzfilmen – zur häuslichen und zur stationären Pflege – in anschaulicher Art konkrete Hilfestellungen zur Vermeidung solcher Maßnahmen gibt. Das Sozialministerium dankt dem Projekt Redufix für die Unterstützung.

Die DVD sowie zusätzliches Informationsmaterial können kostenlos unter www.eure-sorge-fesselt-mich.de bestellt werden.

 

"Megathema"

Stammtischgipfel in und ohne München

 (StMAS/rb) - „Pflege ist das Megathema der Zukunft. Angesichts des demographischen Wandels und einer steigenden Zahlen an Pflegebedürftigen stehen wir bei der Pflege vor einer Reihe an Herausforderungen. Jetzt gilt es die richtigen Weichen für die Zukunft zu stellen“, so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer heute mit Blick auf den am 13. Mai stattfindenden Gedankenaustausch mit dem Bayerischen Pflegestammtischen im Sozialministerium.

Haderthauer dazu: „Ich setze auf den Dialog mit den Initiatoren und Verantwortlichen der lokalen Pflegestammtische. Dieser gibt mir die entscheidende Rückkopplung, welche Probleme den Bürgerinnen und Bürgern im Bereich der Pflege vor Ort unter den Nägeln brennen. Deshalb ist es mir so wichtig, die Initiatoren aller bayerischen Pflegestammtische gesammelt zu einem Gedankenaustausch ins Sozialministerium einzuladen. Das letzte Gespräch am 26. November 2010, zu dem ich die Pflegestammtische erstmals gesammelt ins Sozialministerium eingeladen habe,  war ein voller Erfolg und hat nicht nur mir interessante Ansatzpunkte für mein politisches Handeln gegeben, sondern auch eine wertvolle Vernetzung der Stammtische und damit aller Betroffener in ganz Bayern gebracht. Daran will ich nun mit dem zweiten Gedankenaustausch mit den Pflegestammtischen im Sozialministerium anknüpfen. Ich freue mich auf einen lebhaften und befruchtenden Austausch.“

Da darf man gespannt sein. Insbesondere auf München, den Veranstaltungsort. Bekanntlich stellte der lanjährig bewährte Münchner Pflegestammtisch im Herbst 2010 Knall auf Fall seine Tätigkeit ein. Die Nachfolgerin sollte das Münchner Pflegeforum sein. Dieses Forum präsentierte mit einer Auftaktveranstaltung im Großen Rathaussaal und mit einer Weg weisenden Rede des Oberbürgermeisters. Seitdem freilich gab es kein wahrnehmbares Lebenszeichen mehr von dieser Stammtischnachfolge.

 

VdK:

 

Hilfebedarf bei Demenzkranken muss anerkannt werden

 

(VdK) - "Es ist eine eklatante Benachteiligung, dass Menschen mit Demenz trotz ihres hohen Betreuungs- und Hilfebedarfs keine oder nur eine niedrige Pflegestufe erhalten. Wir wollen, dass auch sie angemessene Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen. Deshalb muss der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, der der Bundesregierung bereits seit Anfang 2009 vorliegt, endlich umgesetzt und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden", forderte die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, anlässlich des Pflegedialogs zwischen Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler und Sozial-, Patienten- und Pflegeverbänden, darunter der Sozialverband VdK.

 

Es sei nicht mehr zeitgemäß, die Auszahlung von Pflegegeld an das Vorliegen einer Pflegestufe zu koppeln, die jedoch nur bei körperlichen Einschränkungen zuerkannt wird und somit Menschen mit Demenz ausklammert.

Derzeit würde das Vorliegen anhand von 21 Alltagsverrichtungen aus den Bereichen Ernährung, Mobilität, Körperpflege und Hauswirtschaft beurteilt.

 

"Menschen mit Demenz haben häufig einen Hilfe- und Betreuungsbedarf, der über den normalen Hilfebedarf hinausgeht. Auch kognitive und kommunikative Einschränkungen müssen berücksichtigt werden, wenn es um die Feststellung der tatsächlichen Hilfebedürftigkeit geht", fordert Mascher.

 

Zudem sei es eine Benachteiligung, dass pflegende Angehörige von Demenzkranken, bei denen keine Pflegestufe anerkannt wurde, kein Anrecht darauf haben, - von der Pflegeversicherung zumindest bezuschusste - Entlastungsangebote wie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu bekommen. "Dabei sind sie häufig rund um die Uhr - oft genug zum Nulltarif - im Einsatz und häufig stärker belastet als die Angehörigen anerkannt Pflegebedürftiger", sagte Mascher.

 

Der Sozialverband VdK setzt sich im Rahmen seiner bundesweiten Kampagne "Pflege geht jeden an" unter anderem dafür ein, dass der Hilfebedarf von Demenzkranken anerkannt wird und sie künftig mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Mehr Informationen unter www.pflege-geht-jeden-an.de. Von den rund 1,2 Millionen an Demenz erkrankten Menschen in Deutschland werden derzeit über 750.000 von Familienangehörigen zu Hause gepflegt und betreut.

 

Demenzkranke stärker in Pflegeversicherung einbeziehen

(VdK) - "Häusliche Pflege ist ein gutes Beispiel für gelebte Generationensolidarität", so die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher zum Thema "Generationengerechtigkeit".

Logo der Kampagne "Pflege geht jeden an"

Es seien sogar häufig die Älteren, die sich um pflegebedürftige Familienmitglieder kümmern. Mascher verwies auf die große Zahl von 4 Millionen pflegenden Angehörigen, die "heute dafür sorgen, dass unser Pflegesystem nicht in Teilen kollabiert". Die finanzielle Absicherung dieser Form von Familienarbeit sei aber absolut unzureichend. Insbesondere für die Versorgung von Demenzkranken müsse es mehr finanzielle Anerkennung geben: "Wir wollen, dass es auch für Demenzerkrankungen angemessene Leistungen aus der Pflegeversicherung gibt. Deshalb muss der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, der der Bundesregierung bereits seit Anfang 2009 vorliegt, endlich umgesetzt werden." Bisher ist die Auszahlung von Pflegegeld an das Vorliegen einer Pflegestufe gekoppelt, die jedoch nur bei körperlichen Einschränkungen zuerkannt wird.

"Gute Pflege kostet Geld, das ist keine Frage", so Mascher weiter. "Heute beträgt der Beitrag in der gesetzlichen Pflegeversicherung 1,95 Prozent. Eine moderate Anhebung der Beiträge bei paritätischer Beteiligung der Arbeitgeber halte ich für verkraftbar, wenn dadurch notwendige Leistungsverbesserungen zuverlässig für längere Zeit solidarisch finanziert werden. Ich plädiere für mehr Ehrlichkeit und weniger Wahltaktik in dieser Debatte."

Eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, die seit ihrer Einführung 1996 nahezu unverändert ist, sei notwendig. FDP-Plänen nach einer verpflichtenden, kapitalgedeckten, privaten Pflegezusatzversicherung erteilte Mascher eine klare Absage. "Die gesetzliche Pflegeversicherung als Teil unseres umlagefinanzierten sozialen Sicherungssystems genießt in der Bevölkerung ein großes Vertrauen", erklärte die VdK-Präsidentin. "Starke Schultern können mehr tragen als schwache, auf dieses solidarische Prinzip sollten wir setzen."

 

 

 

Ministerin Haderthauer

 

Kaum Bedarf an Pflegestützpunkten

 

(StMAS) - „In sehr vielen unserer bayerischen Kommunen bestand bereits bevor der Bund die Pflegestützpunkte erfunden hat, ein sehr gutes, neutrales Beratungsangebot rund um die Pflege, so beispielsweise die bestens funktionierenden Fachstellen für pflegende Angehörige. Diese Fachstellen bieten den Bürgerinnen und Bürgern flächendeckend ein fachlich hervorragendes Unterstützungs- und Betreuungsangebot. In Bayern existieren derzeit rund 110 dieser Fachstellen, die vom bayerischen Sozialministerium jährlich mit rund 1,3 Mio. Euro gefördert werden. Deswegen war Bayern von Anfang an skeptisch, inwieweit für die vom Bund gewünschten Pflegestützpunkte im Freistaat überhaupt Bedarf besteht. Als die Pflegestützpunkte im Bund dennoch beschlossen wurden, hat Bayern zur Vermeidung verwirrender Doppelstrukturen im Interesse der ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger festgelegt, dass die Kassen Pflegestützpunkte nicht gegen den Willen der Kommunen als Konkurrenz zu bereits bestehenden Beratungsangeboten einrichten können“, so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer.

 

Haderthauer weiter:„Viele Kommunen sehen keinen messbaren Mehrwert in der Errichtung eines Pflegestützpunktes, da beispielsweise mit den Angehörigenfachstellen bereits attraktive Betreuungsangebot bestehen, und sehen deshalb von einem Pflegestützpunkt bewusst ab. Diese Entscheidung gilt es zu respektieren.“

 

Hinsichtlich der Finanzierung der Pflegestützpunkte erklärte die Ministerin: „Die Finanzierung der Pflegestützpunkte ist im Bundesgesetz geregelt. Die Kosten des laufenden Betriebs sind von den Trägern zu übernehmen. Zudem ist eine Anschubfinanzierung des Bundes mit bis zu 50 000 Euro vorgesehen. Hierfür zusätzliche Gelder des bayerischen Steuerzahlers aufzuwenden, verbietet sich daher.“

 

 

Ministerin Schröder und ihr Kompromiss

 

Harte Kritik am Pflegezeit–Modell

 

Paritätische: Luftnummer

 

Als „Luftnummer" kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die Pläne der Koalition, auf die gesetzliche Einführung einer Familienpflegezeit zu verzichten und stattdessen auf freiwillige Selbstverpflichtungen der Arbeitgeber zu setzen. Es sei eine Brüskierung der Pflegenden, dass man mehr Anerkennung für pflegende Angehörige predige und ihnen dann einen verbindlichen Rechtsanspruch verweigere. Der Paritätische bekräftigt seine Forderung nach der Einführung eines Rechtsanspruches auf eine Familienpflegezeit mit Lohnausgleich analog zum Elterngeld.

„Diese Koalitionsentscheidung ist kein Teilerfolg, sondern ein pflegepolitischer Offenbarungseid. Der Pflegegipfel und alle Lippenbekenntnisse von Anfang dieser Woche werden ad absurdum führt. Sollte das das letzte Wort bleiben, hätte sich die Regierung für das Nichthandeln entschieden. Für pflegende Angehörige wäre nichts gewonnen. Sie blieben weiterhin auf das Wohlwollen der Arbeitgeber angewiesen“, kritisiert Dr. med. Eberhard Jüttner, Vorsitzender des Paritätischen.

Der Verband bekräftigt seine Forderung nach der Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine zweijährige Familienpflegezeit und fordert eine finanzielle Absicherung pflegender Angehöriger analog zum Elterngeld. „Was pflegende Angehörige brauchen ist dreierlei: einen klaren einklagbaren Rechtsanspruch, Zeit und materielle Absicherung“, fordert der Pflegeexperte Jüttner. Es könne nicht sein, dass pflegende Angehörige deutlich schlechter gestellt werden als junge Eltern. „Wer pflegt, sollte – wie im Falle der Elternzeit – sicher sein, dass er weder sein Arbeitsverhältnis aufgeben, noch sich verschulden muss, um seinen Angehörigen beizustehen“, so der Verbandsvorsitzende.

Am Dienstag hatten sich die Koalitionspartner laut „Handelsblatt“ auf Druck der FDP darauf verständigt, auf die gesetzliche Einführung einer Familienpflegezeit zu verzichten.

 

SoVD: Untauglicher Versuch

 

(SoVD) - Anlässlich des Gesetzentwurfes zur Einführung der Familienpflegezeit, den Familienministerin Kristina Schröder heute den Bundesministerien zur Abstimmung vorlegen wird, erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

 

„Der von der Ministerin vorgeschlagene Entwurf der Familienpflegezeit ist ein  untauglicher Versuch, eine Lösung für das große Problem der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu bieten. Genau betrachtet, bleibt von dem Modell nicht viel mehr übrig als ein faktisch inhaltsleeres Gesetz. 

 

So sind die im Familienpflegezeit-Gesetz geschaffenen Regelungen für die Mehrzahl der Pflegepersonen irrelevant. Nur ein äußerst geringer Personenkreis würde davon profitieren, so vor allem besser verdienende Erwerbstätige. Die Regelungen gelten zudem grundsätzlich nicht für pflegende Angehörige, die nicht mehr erwerbstätig sind oder die nicht in unmittelbarer räumlicher Nähe wohnen. Auch Erwerbstätige, die in Unternehmen unter 15 Mitarbeitern arbeiten, sind davon ausgenommen.

 

Der Gesetzentwurf sieht zudem keinen Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit vor; vielmehr gilt diese nur bei entsprechender Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Anstatt pflegende Angehörige umfassend zu entlasten, macht das durch die Ministerin vorgeschlagene Modell die Angehörigenpflege weiter zur Privatsache. Darüber hinaus wird noch eine Versicherung verlangt.

 

Der SoVD fordert stattdessen Neuregelungen, die für einen breiten Personenkreis tatsächlich Verbesserungen darstellen, die häusliche Pflege strukturell fördern und entsprechend der Regelung zum Elterngeld den Einsatz von Steuermitteln einbeziehen.“

 

Pflegedialog mit Minister Rösler

Stellungnahmen der Verbände

 VdK

(VdK) - "Pflegende Angehörige müssen entlastet, besser unterstützt und beraten werden". Das fordert die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, anlässlich des heutigen Pflegedialogs zwischen Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler und Sozial-, Patienten- und Pflegeverbänden, darunter der Sozialverband VdK.

"Pflege ist ohne pflegende Angehörige in Deutschland nicht denkbar. Pflegende leisten über Jahre hinweg physische und psychische Schwerstarbeit - bei der Pflege der Eltern, des Ehepartners oder des behinderten Kindes. Sie bekommen immer noch zu wenig - auch finanzielle - Anerkennung und Wertschätzung für ihr Engagement. Immerhin entlasten pflegende Angehörige die Beitrags- und Steuerzahler um Milliardenbeträge und werden trotzdem mit geringen Rentenbeiträgen abgespeist", sagte Mascher.

Der Sozialverband VdK fordert deshalb unter anderem eine Anpassung des Pflegegelds. "Der eklatante Wertverfall des Pflegegeldes seit 1996 signalisiert, dass der Gesellschaft die Arbeit pflegender Angehöriger immer weniger wert ist. Wir brauchen daher eine Anhebung und sofortige Dynamisierung des Pflegegelds mindestens in Höhe der Inflationsrate. Ohne diese Anpassung werden immer mehr Menschen in einen pflegebedingten Sozialhilfebezug abrutschen", sagte Mascher.

Der Sozialverband VdK fordert auch, dass pflegende Angehörige Pflege und Beruf besser vereinbaren können und dass Angehörigenpflege in der Gesellschaft den gleichen Stellenwert bekommt wie Kindererziehung. "Alle Arbeitnehmer müssen Anspruch auf Pflegezeit von mindestens zwei Jahren bekommen. Langfristig führt kein Weg daran vorbei, pflegenden Angehörigen eine finanzielle Leistung vergleichbar dem Elterngeld zukommen zu lassen. Nur so werden sich mehr Menschen zur Angehörigenpflege entschließen können. Außerdem muss mit der Pflegezeit ein Rückkehrrecht in die Vollzeittätigkeit verbunden sein", forderte Mascher. Um vor allem Frauen vor der Altersarmut zu bewahren, müssten zudem die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige angehoben werden.

Der VdK fordert zudem einen flächendeckenden Ausbau der Pflegestützpunkte, von denen sich pflegende Angehörige Rat und Unterstützung holen können und kostenlose Entlastungsangebote für die Betroffenen, etwa in der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Außerdem müsse der bereits seit Anfang 2009 vorliegende, überarbeitete Pflegebedürftigkeitsbegriff rasch umgesetzt werden. Dieser wird den Bedürfnissen von Demenzkranken, die häufig zu Hause gepflegt werden, besser gerecht.

Mit seiner Kampagne "Pflege geht jeden an", die am 9. Februar gestartet ist, appelliert der Sozialverband VdK an die Bundesregierung, pflegende Angehörige bei der Reform der Pflegeversicherung angemessen zu berücksichtigen. Mehr Informationen unter www.pflege-geht-jeden-an.de.

 

SoVD

(SoVD) - Zum zweiten Fachgespräch des von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler initiierten „Pflegedialogs“ hat der Sozialverband Deutschland (SoVD) zehn Grundsatzforderungen in die Diskussion eingebracht. Zur aktuell diskutierten Situation pflegender Angehöriger erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

„Eine bessere finanzielle und gesellschaftliche Anerkennung ist zur Entlastung pflegender Angehöriger unerlässlich. Die Politik muss sich im Sinne der Betroffenen klar zum Vorrang der häuslichen Pflege bekennen.

Eine bessere Beratung für Pflegende und umfangreiche niedrigschwellige Unterstützungsangebote, wie sie der Verband seit Langem fordert, sind überfällig.

Pflegestützpunkte müssen nicht nur flächendeckend ausgebaut werden, sondern auch mit den Servicestellen von Reha-Trägern vernetzt werden. Nur so kann kritischen Situationen vorgebeugt und Pflegenden aus der Isolation geholfen werden.

Die Pflege ist ebenso wie die Kindererziehung eine wertvolle und wichtige Tätigkeit für die Gesellschaft. Deshalb sind die Versicherungsansprüche, die aus einer Pflegetätigkeit hervorgehen, den Ansprüchen einer Elternzeit anzugleichen.

Viele Pflegende arbeiten oft über Jahre hinweg am Rande der Erschöpfung. Gleichzeitig sollen sie Familie und Beruf in Einklang bringen. Weil Pflege auch körperlich und seelisch belastet, müssen pflegenden Angehörigen regelmäßige Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen gewährt werden.“

Die Forderungen und Vorschläge werden im Gesamtumfang als Broschüre veröffentlicht. Sie stehen zum Download unter www.sovd.de bereit.

 

 BAGSO

(BAGSO) - Anlässlich ihrer Teilnahme an der zweiten Runde des von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler initiierten "Pflege-Dialogs" am 14. Februar 2011 in Berlin weist die Vorsitzende der Bundesarbeilsgemeinschalt der Senioren-Organisationen (BAGSO), Prof. Dr. Ursula Lehr, auf die große Bedeutung der Angehörigen für die Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen hin: Tatsächlich werden etwa zwei Drittel der 2,2 Millionen Pflegebedürftigen zu Hause betreut; viele von ihnen fast aus­schließlich durch Angehörige. Pflegende sind nach wie vor in der Mehrzahl Frauen, häufig ältere Frauen.

Doch die private Pflege - nicht selten rund um die Uhr und jahrelang _ geht an die Substanz. Viele pflegende Angehörige fühlen sich allein gelassen mit ihren Sorgen und Nöten, sind körperlich und nervlich überlastet, reiben sich zwischen Beruf, Fami­lie und Pflege auf und achten zu wenig auf ihre eigene Gesundheit. "Die Pflege hilfsbedürftiger Menschen muss gesellschaftlich besser anerkannt wer­den", so die Gerontologin und frühere Bundesministerin Ursula Lehr. "Wir brauchen eine Vielzahl unterschiedlicher. •. der jeweiligen Situation entsprechend  unterstüt­zender und entlastender Angebote für Pflegepersonen. Die im PfIegeweiterentwicklungsgesetz bereits vorgesehenen Leistungen zur Unterstützung der häuslichen Pfle­ge müssen bekannter werden, damit sie auch genutzt werden." Folgende Maßnah­men sind aus ihrer Sicht vorrangig zu ergreifen:

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Unterstützungsmöglichkeiten im Bereich der Pflege wie Pflegestützpunkte

 

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die Ausweitung niedrigschwelliger Unterstützungsangebote, z. B. auch durch     ehrenamtlich tätige Pflegebegleiter

 

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Maßnahmen zur Gesunderhaltung der PlIegepersonen wie Errholungsurlaube, ge­legentliche Kuraufenthalte

 

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die Ausweitung von Tagespflegeangeboten

 

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betriebliche Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und häuslicher Pflege, z.B. flexible Arbeitszeitmodelle, betrieblich geförderte Tagespflegeplätze, evtl. Organisation von Hol- und Bringdiensten sowie die von Bun­desseniorenministerin Schröder geplante Familienpflegezeit.

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Das Thema "Beruf und Pflege" war bereits Gegenstand einer Fachtagung der BAGSO im September 2010; die Beiträge der Referentinnen und Referenten stehen unter www.bagso.de/1400.html zum Download zur Verfügung.

 

„Ausführungsverordnung“ zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz

 

KVR kritisiert Sozialministerium

 

(RU) – Das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR)zu dem die kommunale Heimaufsicht gehört, übt heftige Kritik am Bayerischen Sozialministerium. Dabei geht es um die Qualität der Pflege. Hier die Verlautbarung des KVR im vollen Wortlaut:
 

„Das Bayerische Sozialministerium plant zum 1. Januar 2011die so genannte 'Ausführungsverordnung' zum Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz zu erlassen, in der wichtige Fragen, wie Fachkraftquote, Anspruch auf ein Einzelzimmer, Betreuung in der Nacht sowie bauliche Standards von Einrichtungen der Altenhilfe neu geregelt werden.Der vorgelegte Entwurf des Bayerischen Sozialministeriums (StMAS) ist enttäuschend und fällt weit hinter das zurück, was pflegefachlich und zum Wohle unserer alten Menschen notwendig und wünschenswert ist.

 

Fehlende 'Einzelzimmerquote'

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Noch ernüchternder ist der Eindruck von der geplanten Regelung, wenn bedacht wird, dass im Jahr 2007 vom StMAS selbst eine Studie in Auftrag gegeben worden war, die mittels Befragungen und Literaturanalyse zu dem Ergebnis kommt, dass eine Quote von 85 Prozent Einzelzimmer zu 15 Prozent Doppelzimmer den Interessen und Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner am nächsten kommt.

 

Ein erhöhter Anteil von Einzelzimmern ist dringend erforderlich, um überhaupt eine humane Pflege unter Achtung der Menschenwürde gewährleisten zu können. Ein Blick in andere Bundesländer zeigt darüber hinaus auf, dass in Bayern „ein Schritt zurück“ gegangen wird. Seit September 2009 gilt beispielsweise in Baden-Württemberg ein Einzelzimmeranteil von 100 Prozent. Es ist vollkommen unverständlich, warum das Bayerische Sozialministerium hier keine entsprechenden Vorgaben macht!

 

Des Weiteren sollen Einrichtungen in Baden-Württemberg eine Größe von 100 Plätzen nicht überschreiten. Regelungen solcher Art sind durchaus als visionär in einem positiven Sinne zu bezeichnen. Hiervon ist der bayerische Entwurf weit entfernt.

 

Unzureichende Regelung der Nachtversorgung

 

Die Versorgung in der Nacht wird ebenfalls unzureichend geregelt. Dem Entwurf fehlt es an einem Passus, welcher den Personaleinsatz für die Zeiten der Nacht entsprechend festlegt. In den Münchner Einrichtungen liegt der Pflegeschlüssel in der Nacht teilweise bei einer Quote von 1:60, d.h. ein Mitarbeiter muss sich nachts um 60 Bewohner kümmern.

 

Eine Studie der Universität Erlangen-Nürnberg aus dem Jahr 2009 (vom Bayerischen StMAS in Auftrag gegeben) kommt zu dem Ergebnis, dass ein Personalschlüssel von 1:30 das Mindestmaß für die Versorgung in der Nacht darstellen sollte. Bei 'schlechteren' Personalschlüsseln kann somit der Sicherstellung essentieller Bedürfnisse (Ernährung und Flüssigkeitsversorgung, Toilettengang, etc.) von Schwerstpflegebedürftigen für die Zeiten der Nacht kaum nachgekommen werden. Warum das Sozialministerium seinen eigenen Feststellungen bei der Umsetzung der Verordnung nicht Rechnung trägt, bleibt unverständlich.

 

Ungenügende bauliche Standards

 

Auch die geplanten baulichen Standards sind ernüchternd. So soll beispielsweise die Mindestgröße von Bewohnerzimmern von zwölf auf lediglich 14 Quadratmeter in Einzelzimmern und von 18 auf 20 Quadratmetern in Doppelzimmern steigen. Diese minimale Erweiterung der Größe wird wohl kaum dazu geeignet sein, ein „Mehr“ an Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner zu erzielen, indem sie beispielsweise eigene Möbel aus ihrem ehemaligen Zuhause mitnehmen. Allgemein anerkannte Empfehlungen legen seit einigen Jahren Größen für Einzelzimmer von zirka 17 Quadratmetern und Doppelzimmer von zirka 23 Quadratmetern fest, zum Beispiel die Empfehlung der obersten Baubehörde des Bayerischen Innenministeriums von 2003. Es ist nicht nachvollziehbar, warum das Bayerische Sozialministerium hier aus rein kostenorientierten Gründen zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner derart niedrige Standards gesetzlich legitimiert.

 

Kreisverwaltungsreferent Dr. Blume-Beyerle: 'Wir appellieren eindringlich an das Bayerische Sozialministerium, dass es die angesprochenen Schwachstellen nochmals überdenkt und hier Lösungen findet, die dem Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner besser gerecht werden.'"

 

Innere Mission München:

Freistaat lässt Altenpflege hängen

(IM) - Die Innere Mission München kritisiert den Beschluss des Bayerischen Kultusministeriums, den Schulgeldausgleich für Träger von Altenpflegeschulen von derzeit 200 Euro pro Monat pro Schüler auf 100 Euro zu kürzen.

„Die Beteuerungen von Mitgliedern der Bayerischen Staatsregierung, die Altenpflegeausbildung zu unterstützen, erweisen sich damit als reine Sonntagsreden“, sagt Vorstand Günther Bauer. Der Verweis seitens des Kultusministeriums auf die gleichbleibende Gesamthöhe des staatlichen Zuschusses in Höhe von 10,8 Millionen Euro sei allenfalls Gaukelei, die aber die Betroffenen nicht täuschen kann.

Während des laufenden Jahres sei schon um die Finanzierung der Ausbildung zu Fachpflegekräften diskutiert worden. Ursache ist eine gestiegene Anzahl von Interessenten für diesen Berufszweig. Bauer: „Doch anstatt sich darüber zu freuen, dass mehr junge Menschen die Ausbildung zur Pflegefachkraft anfangen und dies motivierend zu unterstützen, bestraft das Kultusministerium nun Schüler und Schulen, indem sie den bisherigen Schulgeldausgleich halbiert.“

Die Evangelische PflegeAkademie der Inneren Mission München verliere dadurch für das Jahr 2011 rund 150.000 Euro an Zuschüssen. Diese Summe könne nicht auf die Schüler umgelegt werden, so Bauer. „Wenn wir das machen würden, würden viele von ihnen die Ausbildung abbrechen.“ Wegen des akuten Personalmangels in der Pflege werde künftig jedoch „jede Hand dringend gebraucht“.

Schulen und Schüler hätten in Eingaben und Demonstrationen in massiver Weise dargelegt, dass diese Kürzungen der Altenpflege und ihrem Image größten Schaden zufüge. Bauer: „Die Image-Kampagnen des Bayerischen Sozialministeriums für die Attraktivität der Pflegeberufe wird damit total konterkariert.“ Diese Werbe-Kampagne müsse nunmehr als eine „sinnlose Verschwendung von Steuergeldern“ bewertet werden, meint der evangelische Pfarrer. „Die Altenpflege kann sich weder auf die Pflegeversicherung verlassen, die seit Jahren weniger Wert wird, noch auf die Unterstützung des Freistaates Bayern.“

 

Caritasverband:

Protest gegen Kürzungen des Staates

(CV) - Der Diözesan-Caritasverband München und Freising als Träger von zwei Berufsfachschulen für Altenpflege hat gegen die Reduzierung des Schulgeldausgleichs protestiert. Das Kultusministerium hat den bisherigen Schulgeldausgleich von 200 Euro pro Schüler auf 100 Euro reduziert. „Vor dem Hintergrund des offensichtlichen Fachkräftebedarfs in der Altenpflege ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar“, schrieb der Vorstand des Caritasverbandes in einem Brief an Kultusminister Ludwig Spaenle. Die Kürzung verunsichere Schüler und stelle die Schulträger vor ernsthafte Probleme.

Das Kultusministerium berufe sich auf eine hundertprozentige Refinanzierung der Altenpflegeschulen durch staatliche Zuschüsse, sagt Caritasvorstand Wolfgang Obermair. „Dies ist nicht der Fall.“ Neben den vom Staat bezuschussten Personalkosten müsse jeder Träger die Sachkosten selbst tragen. Erfreulicherweise sei die Schülerzahl in der Altenpflege gestiegen. „Mehr Schüler bedeuten aber auch mehr Kosten“. Da das Kultusministerium die Zuschüsse aber unverändert lasse, verschlechtere sich die finanzielle Situation der Altenpflegeschulen.

Der Diözesan-Caritasverband fordert insgesamt eine Überprüfung der staatlichen Finanzierungsgrundlagen für Altenpflegeschulen und eine Vergleichbarkeit der Ausbildung in der Altenpflege und in der Krankenpflege. Obermair begrüßt die Beteiligung der Wohlfahrtsverbände an einer Arbeitsgruppe, die die Finanzierung der Altenpflegeschulen auf den Prüfstand stellt und die Berechnung unabhängig von den Schülerzahlen gestalten will. In der vergangenen Woche hatten Vertreter der Schülerinnen und Schüler der bayerischen Altenpflegeschulen 80.000 Protestunterschriften gegen die geplanten Kürzungen des Schulgeldausgleichs an Ministerpräsident Horst Seehofer überreic
ht.

 

AWO-Chef Beyer fordert:

 „Halten Sie Wort, Frau Haderthauer!“

(AWO) - Der Landesvorsitzende der AWO in Bayern Thomas Beyer stärkt den Altenpflege-Schülerinnen und Schülern den Rücken in ihrem Kampf gegen die Kürzungen des Schulgeldausgleichs durch die Staatsregierung.

Anlässlich der Demonstration, zu der Schülerinnen und Schüler von Altenpflegeschulen in Bayern für heute, Freitag 29.10.2010, 11.00 Uhr vor dem Kultusministerium in München aufgerufen haben, erinnert Beyer Sozialministerin Christine Haderthauer an ihre im Landtag gegebene Zusage, der Freistaat werde „eine vollständige Refinanzierung der Altenpflegeschulen“ garantieren.

„Halten Sie Wort, Frau Haderthauer“, so die klare Aufforderung Beyers an die Ministerin. „Nicht nur die Mitglieder des Landtages und die Träger der Altenpflegeschulen, sondern vor allem die Schülerinnen und Schüler haben ihr unmissverständliches Versprechen so verstanden, dass ihnen vom Staat kein höheres Schulgeld zugemutet wird - und genau so wollten Sie ja auch verstanden werden.“

Der AWO-Landesvorsitzende bietet der Sozialministerin „jede gewünschte Unterstützung“ in der Auseinandersetzung mit Kultusminister Ludwig Spaenle an, dessen Ministerium die Kürzung des bisherigen Schulgeldausgleichs von 200 auf 100 Euro monatlich veranlasst hat. „Helfen wir zusammen, dass unsere gemeinsamen Bemühungen, mehr junge Menschen für diesen so wichtigen Beruf zu gewinnen, nicht durch kurzsichtige Kürzungsmaßnahmen zunichte gemacht werden“, so Beyer.

 

Münchner Konzept der heiminternen Tagesbetreuung

 

(RU) -  Die Landeshauptstadt München trägt weiter zur Verbesserung der Betreuung und Begleitung von Demenzkranken in Münchner Pflegeeinrichtungen bei. Das Sozialreferat hat ein Konzept für die Heiminterne Tagesbetreuung veröffentlicht.

 

Im Jahr 2000 hat der Münchner Stadtrat zur Verbesserung der Situation in der stationären Altenhilfe in München das Soforthilfe-Programm „Heiminterne Tagesbetreuung für demenzkranke Bewohnerinnen und Bewohner“ beschlossen. Er stellt dafür seitdem jährlich über 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Heiminterne Tagesbetreuung leistet durch Expertinnen und Experten fachlich fundierte Begleitung der alten Menschen mit Demenzerkrankungen, vor allem durch individuelle und an der Normalität ausgerichtete Angebote zur verbesserten Tagesstruktur.

 

Sozialreferentin Brigitte Meier: „Die Auswirkungen dieses Programms waren schnell und deutlich spürbar. In einer Studie wurde 2005 nachgewiesen, dass durch die Heiminterne Tagesbetreuung eine deutliche Reduzierung freiheitsentziehender Maßnahmen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen in München erreicht werden konnte. Inzwischen sind in 45 von aktuell 53 Pflegeeinrichtungen Expertinnen und Experten in der Heiminternen Tagesbetreuung eingesetzt. Ein wichtiger Aspekt neben der Betreuung der Demenzkranken ist auch die erkennbare Entlastung der Pflegenden.“ Nach zehnjähriger Praxiserfahrung wurde nun das Fachwissen aller Mitarbeitenden gebündelt und in einer 43-steitigen Broschüre ein Konzept der Heiminternen Tagesbetreuung in vollstationären Pflegeeinrichtungen verfasst. Dieses Konzept soll für die Altenpflege eine Orientierungshilfe auch über die Grenzen Münchens hinweg darstellen.

 

Die Broschüre kann ab sofort beim Sozialreferat, Amt für Soziale Sicherung, Abteilung Hilfen im Alter und bei Behinderung, unter Telefon 2 33- 4 83 51 bestellt werden oder gleich über diesen Button  abgerufen werden:

 

 

Nach dem Ende des Pflegestammtischs:

 

Stadt bietet Pflege-Foren an

 

(RU) Nach dem Ende des Pflege-Stammtischs, das Initiator Claus Fussek nach 90 Veranstaltungen und acht Jahren am 6. Oktober bekannt gegeben hat, sieht die Stadt allen Anlass, Claus Fussek für sein unermüdliches Engagement zu danken, allerdings auch unzutreffende Kritik zurückzuweisen

und „auf keinen Fall zuzulassen, dass nun eine Lücke in der Münchner Pflegediskussion entsteht“. Deshalb teilten Oberbürgermeister Christian Ude, Sozialreferentin Brigitte Meier und die Leiterin der Beschwerdestelle für Probleme in der Altenpflege, Kornelie Rahnema, mit, dass die Landeshauptstadt ab Jahresbeginn 2011 zusätzliche regelmäßige Diskussionsforen für Probleme der Altenpflege schaffen werde. Dabei werde unterschieden zwischen Experten-Foren, die dem Erfahrungsaustausch

und der Fortbildung dienen und vom Sozialreferat durchgeführt werden, und Diskussionsforen für Betroffene, also für Pflegekräfte und Angehörige von Pflegebedürftigen sowie interessierte alte Menschen, zu denen die Beschwerdestelle einladen wird.

 

Oberbürgermeister Ude dankte Claus Fussek und seinen Mitstreiterinnen in einem Schreiben für deren langjähriges und unermüdliches Engagement für die Nöte und Probleme pflegebedürftiger alter Menschen und in diesem Bereich tätiger Pflegekräfte. „Ihr habt viele Missstände angeprangert und

Verantwortlichkeiten benannt, viele bisher verdrängte Themen in die öffentliche Diskussion getragen und ein Forum für Fragen und Klagen für Angehörige und Pflegekräfte geboten.“

 

Die Stadt wehrt sich aber nachdrücklich gegen den beim 90. Pflegestammtisch erhobenen Vorwurf mangelnden Interesses an der Thematik. Dieser Vorwurf an Besucher, Politik und Medien könne sich nicht an die Stadt richten, da die Leitung des Sozialreferates ebenso wie die Stadtspitze, die Beschwerdestelle ebenso wie die Heimaufsicht häufig am Pflegestammtisch teilnahmen und weil vor allem der Münchner Stadtrat seit Beginn der Münchner Pflegediskussion zahlreiche Konsequenzen gezogen hat.

 

So wurde die Heimaufsicht laufend aufgestockt, nicht nur die personelle, sondern auch die finanzielle Ausstattung verbessert, die Beschwerdestelle für Probleme in der Altenpflege ausgebaut, ein Stadtratsprogramm zur Sicherung und Verbesserung der Pflegequalität aufgelegt und auf diese Weise

im ambulanten Bereich ein Angebot mit pflegeergänzenden Leistungen sowie Fort- und Weiterbildung für Pflegekräfte gemacht.

 

Im stationären Bereich wurde die Pflegeüberleitung zwischen Wohnung, Altenheim und Krankenhaus geschaffen, die heiminterne Tagesbetreuung eingeführt, die Sterbebegleitung ausgebaut, die gerontopsychiatrische Fortbildung finanziell unterstützt und die Personalentwicklungsmaßnahme

„Umgang mit Dementen“ eingeführt.

 

Außerdem bietet die Stadt ein engmaschiges Netz von Anlaufstellen mit 30 Alten- und Servicezentren sowie den Sozialbürgerhäusern mit ihren Fachstellen häuslicher Versorgung und eine mittlerweile fachlich und personell sehr gut ausgestattete Heimaufsicht. Der Stadtrat befasst sich mehrmals

im Jahr regelmäßig mit den strategischen Planungen der Altenhilfe, den Investitionsprogrammen für den stationären und ambulanten Bereich sowie den Berichten von Beschwerdestelle und Heimaufsicht.

 

Oberbürgermeister Christian Ude: „Den Vorwurf fehlenden Interesses oder Engagements muss ich deshalb für den gesamten Stadtrat zurückweisen. Soweit zu beklagen ist, dass in der Altenpflege grundlegende Verbesserungen immer noch auf sich warten lassen, hat dies mit den bundesgesetzlich

geregelten Rahmenbedingungen zu tun und nicht mit fehlendem Engagement vor Ort.“

 

Sozialreferentin Brigitte Meier wird gemeinsam mit allen einschlägig befassten öffentlichen Stellen sowie mit den beteiligten Trägern und Verbänden ein „Forum Altenpflege“ einrichten, das neue Erkenntnisse der Pflegewissenschaft und Erfahrungen mit neuen Studiengängen präsentieren und

einen intensiven Austausch der Fachwelt ermöglichen wird. Gedacht ist auch an Fachtage, die in konzentrierter Form Fortbildungsangebote unterbreiten.

 

Die Beschwerdestelle wird erstmals im Januar 2011 eine Plattform für Betroffene bieten, bei der die Wünsche der Betroffenen für die weitere Ausgestaltung dieses Veranstaltungsformats eruiert werden.

Auch die Beschwerdestelle wird in die Vorbereitung Verbände, Dienstleister, Gewerkschaften und Stadtratsfraktionen einbeziehen.

 

 

Fragen und Antworten amtlich

 

Ablehnung von Anträgen auf eine Pflegestufe

 

Anfrage Die StadtratsMitglieder Dr. Reinhard Bauer und Dr. Constanze SöllnerSchaar (SPD) richteten an Oberbürgrmeister eine Anfrage. Sie bezogen sich  darin  auf Informationen hilfsbedürftiger Menschen, die mitteilen, dass ihre Anträge auf eine Pflegestufe bzw. Höherstufungsanträge immer öfter durch die Pflegeversicherung abgelehnt würden. Sozialreferent (inzwischen i.R.) Friedrich Graffe beantwortete sie im Auftrag des Herrn Oberbürgermeister wie folgt:

 

Frage 1:

Gibt es Veröffentlichungen der Kostenträger über die abgelehnten Anträge auf Anerkennung oder Veränderung der Pflegestufe im zeitlichen Verlauf?

 

Antwort:

 

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Bayern (MDK) hat die angefragten Daten für 2006 und 2007 nicht, für 2008 und 2009 teilweise zur Verfügung gestellt.

Aus den zur Verfügung gestellten Daten geht hervor, dass sich von 2008 bis 2009 die absolute Anzahl von Erstanträgen von 97.385 auf 109.171 erhöht hat. Dies entspricht einer Steigerung um rund 12 %.

Für das Jahr 2008 gibt der MDK 31.358 Erstgutachten an, die im Ergebnis keine der Pflegestufen 1, 2 oder 3 zur Folge hatten und deshalb als abgelehnte Anträge ausgewiesen werden. Das entspricht einem Anteil von 32,2 % der 2008 erstellten Erstgutachten. Die absolute Zahl der abgelehnten

Erstanträge stieg 2009 auf 35.644. Das entspricht einem Anteil von 32,6 % der in 2009 erstellten Erstgutachten. Die Anteile der abgelehnten Anträge blieben also weitgehend gleich. Alle anderen Erstgutachten wurden mit Pflegestufe 1, 2 oder 3 bewertet.

Von 2008 bis 2009 blieb auch die Verteilung der Pflegestufen 1, 2 und 3 in den Erstgutachten im Wesentlichen gleich. Mit Pflegestufe 1 wurden im Jahr 2008 insgesamt 43.796 (45,0 %) und im Jahr 2009 49.245 Erstgutachten (45,1 %) bewertet, mit Pflegestufe 2 im Jahr 2008 16.032 (16,5 %)

und im Jahr 2009 17.599 Erstgutachten (16,1 %), und mit Pflegestufe 3 im Jahr 2008 6.199 (6,4 %) und 2009 6.683 Erstgutachten (6,1 %).

Es lässt sich aus den Daten jedoch keine Aussage dahingehend treffen, ob die von den

Antragstellerinnen und Antragstellern beantragte und gewünschte Pflegestufe vom MDK auch bewilligt wurde, d.h. es ist aus den Daten nicht ersichtlich, ob z.B. bei einem Antrag auf Pflegestufe 2 nur Pflegestufe1 erteilt wurde.

Die Anzahl der Höherstufungsgutachten stieg im Zeitraum von 2008 bis 2009 um rund 11 % von 53.239 auf 59.057. Im Jahr 2009 hatten 43.457 der 59.057 Höherstufungsgutachten im Ergebnis eine Veränderung der Pflegestufe zur Folge (73,2 %), bei den restlichen 15.600 blieb die Pflegestufe unverändert (26,4 %). Von den 43.457 Höherstufungsgutachten, die im Jahr 2009 eine Veränderung der Pflegestufe zur Folge hatten, erfolgte in etwa 200 Fällen eine Herabstufung, bei allen anderen eine Höherstufung.

Für 2008 liegen entsprechende Daten nicht vor.

 

Frage 2:

 

Ist in den städtischen Beratungsstellen oder bei denen des VdK ein erhöhter Beratungsbedarf wegen abgelehnter Pflegestufe festzustellen?

 

Antwort:

 

Die vier durch das Sozialreferat geförderten Beratungsstellen für ältere Menschen bei den Trägern der freien Wohlfahrtspflege sowie die Fachstellen für pflegende Angehörige im Bayerischen Netzwerk Pflege stellten fest, dass es zu einem erhöhten Beratungs und Unterstützungsbedarf im Ersteinstufungsverfahren und Höherstufungsverfahren kam. Auch bei Widersprüchen mussten sie Betroffene und ihre Angehörigen mehr unterstützen.

Es wurde u.a. zurückgemeldet, dass „(...) die Begründungen und der Pflegebedarf für den MDK  differenzierter dargestellt werden müssen, dies aber die Antragstellerinnen und Antragsteller größtenteils überfordert (...)”.

Insbesondere Alleinlebende seien durch die komplexe Sachlage und die Anforderungen des MDK teilweise überfordert und hätten aus diesem Grund einen erhöhten Beratungs und Unterstützungsbedarf.

Es werde beobachtet, dass vor allem Pflegestufe 1 seltener vergeben wurde, es jedoch einen Anstieg der Genehmigung von zusätzlichen Betreuungsleistungen auch bei Menschen mit Demenz gebe.

Bei bedürftigen Personen könne in einigen Fällen ein erhöhter Bedarf städtischer Mittel beobachtet werden, da keine pflegerischen Leistungen genehmigt worden wären.

Es wird betont, dass in Schreiben der Pflegekassen manchmal nicht zu erkennen sei, welche Möglichkeiten der Unterstützung, z.B. bei zusätzlichen Betreuungsleistungen, zu erhalten sind (Besuchs und Begleitdienste, Tagespflegen, Betreuungsgruppen, u.a.).

Von Seiten der Fachstellen häusliche Versorgung (FhV) in den Sozialbürgerhäusern

wird beobachtet, dass insgesamt Pflegegeldanträge häufiger abgelehnt werden bzw. öfter nur die Pflegestufe 0 festgestellt wird. Ebenso würden immer wieder Anträge auf Feststellung der Pflegestufe seitens der Pflegeversicherungen abgelehnt, in vielen Fällen erfolge eine Einstufung in eine niedrigere Pflegestufe als bisher. Sehr selten würden Anträge auf Höherstufung bewilligt.

Die Pflegebedürftigkeit wird nach der Wahrnehmung der FhV sehr streng beurteilt und die Zeiten äußerst knapp bemessen. Ein dadurch bestehender erhöhter Beratungsbedarf könne jedoch nicht grundsätzlich festgestellt werden. Die Ratsuchenden werden jedoch umfassend über Chancen eines

Höherstufungsantrags beraten.

Die Alten und ServiceZentren (ASZ) berichten, dass im vergangenen Jahr das Verhältnis von ablehnenden Bescheiden zu bewilligten Bescheiden in etwa gleich geblieben sei. Eine deutliche Steigerung der Zahl der Widersprüche könne im Vergleich zum Vorjahr nicht konstatiert werden.

Ein Widerspruch führe in der Regel zu einem positiven Ergebnis. Erhöhter Beratungsbedarf bestehe jedoch bei der Pflegeeinstufung hinsichtlich der Anerkennung des Aufwands für Anleitung, Motivation und Überprüfung bei Menschen mit Demenzerkrankung sowie den Nachfragen von Kassen

hinsichtlich der Übernahme einzelner Leistungen (z.B. Verbandswechsel, Insulinspritzen) durch Angehörige.

Der Verband der Kriegs und Wehrdienstopfer, Behinderten und Rentner Deutschland (VdK), Landesverband Bayern e.V., berichtet über sehr viele Ablehnungen bei der Antragstellung auf Anerkennung einer Pflegestufe bzw. dem Antrag auf Höherstufung seit Anfang vergangenen Jahres. Er

bemängelt hierbei auch, dass auf einen formellen Antrag nicht wie rechtlich gefordert ein Bescheid folge, sondern “(...) ein lapidares Schreiben (...)”, in dem festgehalten werde, dass der Gesundheitszustand derzeit noch nicht die Gewährung einer Pflegestufe ermögliche und zu späterer Zeit ein neuer Antrag gestellt werden solle. Auffallend sei auch, dass der MDK eine Überprüfung der bisher gewährten Pflegeeinstufung vornehme, “(...) um dann festzustellen, dass die Pflegestufe herabgesetzt wird oder gar keine Pflegestufe mehr vorliegt (...)”. Der VdK erachtet diese Vorgehensweise vor dem Hintergrund des sich erfahrungsgemäß verschlechternden

Gesundheitszustands älterer Menschen als fragwürdig.

Zugleich wird berichtet, man rate den Mitgliedern des VdK die entsprechenden

Leistungen über die Grundsicherung zu beantragen, wovon viele wegen der Überprüfung von Vermögen und Einkommen jedoch absehen würden.

Es entstand somit für die Mitglieder des VdK erhöhter Beratungsbedarf.

 

Frage 3:

 

Kam es gleichzeitig zu einer Zunahme der Antragstellung zur „Hilfe zur Pflege” bzw. „Hilfe zur Weiterführung des Haushalts” bei der Kommune?

 

Antwort:

 

Aus Sicht der Sozialbürgerhäuser ist eine Zunahme der Antragstellung zur „Hilfe zur Pflege”, die auf eine restriktivere Begutachtungspraxis des MDKzurückzuführen wäre, nicht zu beobachten. Allgemeine Fallzahlsteigerungen spiegeln lediglich den durch den demografischen Wandel bedingten Trend wider, wobei der Schwerpunkt bei der sogenannten „Pflegestufe 0” und dort bei der Bedarfslage „hauswirtschaftliche Versorgung” liegt. Die Voraussetzungen für die Zuerkennung einer Pflegestufe werden hier regelmäßig nicht erfüllt. In Beratungsgesprächen weisen die FhV jedoch gezielt

auch auf die Möglichkeit der Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe (SGB XII) hin, deren Gewährung jedoch von Einkommens und Vermögensgrenzen abhängig ist. Es ist grundsätzlich zutreffend, dass eine zurückhaltendere Bewilligungspraxis der Pflegekassen häufig zu Lasten der Sozialhilfe geht (7. Kapitel des SGB XII, Hilfe zur Pflege bzw. 9.Kapitel, Hilfe in anderen Lebenslagen).

 

Frage 4:

 

Stiegen deswegen die Anträge auf Grundsicherung?7

 

Antwort:

 

Über die Anzahl aller gestellten Anträge können keine Aussagen getroffen werden, da hierüber keine Aufzeichnungen geführt werden. Die nachfolgenden Aussagen beziehen sich auf Personen, die tatsächlich Leistungen beziehen.

Es besteht zwischen der Ablehnung eines Antrags auf Gewährung bzw. Höherstufung einer Pflegestufe und der Antragstellung auf Leistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kein unmittelbarer Zusammenhang.

Ob ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

besteht, richtet sich nach den jeweiligen Einkommens und Vermögensverhältnissen der Antragstellerinnen und Antragsteller, unabhängig davon, ob eine Pflegestufe vorliegt oder nicht.

Jeweils mit Stichtag 31.01. der Jahre 2006 mit 2010 gab es im Vergleich zu den entsprechenden Vorjahren einen kontinuierlichen Anstieg der Zahl leistungsberechtigter Personen aufgrund zunehmender Altersarmut, jedoch nicht aufgrund der Ablehnung einer Pflegestufe.

 

 

Welt-Tag gegen Diskriminierung und Misshandlung alter Menschen

 

(RU) Bei einer Arbeitstagung in Berlin hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Krisentelefone, Beratungs und Beschwerdestellen für alte Menschen in Deutschland (BAG), deren Mitglied seit über zehn Jahren auch die Städtische Beschwerdestelle für Probleme in der Altenpflege ist,

eine Presseerklärung zum „5. World Elder Abuse Awareness Day 2010“ herausgegeben. Im Juni fanden weltweit Aktionen statt, mit denen auf Diskriminierung und Misshandlung von alten Menschen aufmerksam gemacht wird.

 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft fordert in diesem Zusammenhang:

1. Keine Tolerierung von Gewalt gegen alte Menschen in keiner Situation und zu keiner Zeit

2. Schaffung von Krisen und Notrufberatungsstellen für alte Menschen in jeder Region

3. Deeskalationstraining und Wissensvermittlung über die Gewalt gegen alte Menschen in die Aus, Fort und Weiterbildung von Pflegekräften und Ärzten einbeziehen

4. Keine Fixierungen in Pflegeheimen und Kliniken

5. Gleichstellung der psychisch kranken alten Menschen mit jüngeren in der Psychiatrie

6. Rechtliche Betreuungen nach dem Erfordernisprinzip einrichten unter Achtung des Willens des Betreuten

7. Förderung von Projekten zur Prävention und Intervention

8. Verbreitung und Einhaltung der Charta der Rechte für hilfe und pflegebedürftige Menschen

9. Schaffung einer Lehr, Forschungs und Dokumentationseinrichtung zur Problematik von Gewalt gegen alte Menschen für Deutschland

 

Die Münchner Beschwerdestelle für Probleme in der Altenpflege ist seit ihrer Gründung 1997 aufgrund eines einstimmigen Stadtratsbeschlusses eine oft nachgefragte Anlaufstelle. Sie berät zu Anliegen und Beschwerden, recherchiert fachkundig selbst vor Ort die Versorgungssituation der pflegebedürftigen alten Menschen und setzt sich wirkungsvoll für Verbesserungen in jedem Einzelfall ein. Sie gibt wichtige Impulse zu den strukturellen Problemen in der Altenpflege und politisch wesentlichen Forderungen und gab damit bisher auch Anstöße u.a. für die Soforthilfeprogramme,

die der Münchner Stadtrat seit über zehn Jahren zur Altenpflege beschlossen hat. Auch bundesweit engagiert sich die Beschwerdestelle vielfach mit ihrem praxisnahen Wissen und als Vertreterin der Interessen pflegebedürftiger alter Menschen.

 

Die Beschwerdestelle für Probleme in der Altenpflege ist erreichbar in der Burgstraße 4 (Erdgeschoss), unter der Telefonnummer 2 339 69 66, per

EMail staedtische_beschwerdestelle.altenpflege@muenchen.de und auch

im Internet unter www.muenchen.de/beschwerdestellealtenpflege