
Servicenummer
115:Stadtrat gibt grünes Licht ![]()
Wohnungsmangel, Luxussanierungen –
die Antworten der Stadt
![]()
Neue Broschüre
„Behinderung heißt Armut und Diskriminierung“
![]()
Update
Hausbesuch bei Alleinstehenden über 75
![]()
Neuer Service in den Sozialbürgerhäusern
![]()
Grundsicherung: Eine bayerische Geisterfahrt
![]()
Die Stadt:
Ausgezeichnet – aber ...
![]()
Schwerpunkt
Grundsicherung: Finanznot der Städte
![]()
Start Mitte 2012
Stadtrat beschließt Behördenrufnummer 115
(ru) - Die Vollversammlung des Stadtrats hat jetzt ein Maßnahmenpaket zur Optimierung des Zentralen Telefonservice (ZTS) der Stadt beschlossen, mit dem gleichzeitig die Voraussetzungen zur Einführung der Einheitlichen Behördenrufnummer 115 in München zur Jahresmitte 2012 geschaffen werden...
Ob Termine beim Standesamt, Fragen zu Formularen, zu Gebühren oder zum Rentenbescheid – unter der Rufnummer 115 wird Auskunft erteilt, unabhängig davon, welche der drei Verwaltungsebenen – Bund, Länder oder Kommunen – betroffen ist. Dezentrale Serviceeinheiten von Kommunen, Ländern und Bund werden über ein Wissensmanagement-System intelligent vernetzt, so dass Informationen schnell und kompetent abrufbar sind. Die 115 hilft damit, die Bürgernähe der Verwaltung zu verbessern. Die Infrastruktur der bundesweiten Vernetzung im 115-Verbund wird gemeinsam von Bund und Ländern finanziert. Nach der Aufschaltung in München werden über die Anwahl der 115 die Bürgerinnen und Bürger im Einzugsbereich der Ortsnetzkennzahl 089 direkt mit dem Kommunalen Callcenter der Landeshauptstadt München verbunden.
Da der Vorwahlbereich 089 über das Stadtgebiet hinausgeht, hat die Stadt München kürzlich bei einer Veranstaltung im Rathaus die Landratsämter sowie die betroffenen Städte und Gemeinden der umliegenden acht Landkreise München, Bad Tölz - Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck und Starnberg über das Vorhaben informiert und zur Mitarbeit eingeladen.
Wohnungsmangel, Luxussanierungen – die Antworten der Stadt
(ru/rb) – Bei vielen älteren Menschen, besonders jenen in Altbauwohnungen, geht die Sorge um, einer Luxussanierung wegen ihr Heim zu verlieren oder letztlich nicht mehr bezahlen zu können. Auf dieses Thema ging Oberbürgermeister Christian Ude unter dem Titel „Bestandsschutz und Neubau, aber nicht Behinderung des Wohnungsbaus“ ein. Insgesamt geht es dabei um die Antworten der Stadt auf den chronischen Wohnungsmangel. Hier werden die bedeutsamsten Äußerungen aus dem umfangreichen Referat erläutert:
„In diesem Frühsommer ist das in München seit Jahrzehnten bekannte und von der Stadt mit sämtlichen rechtlich zulässigen Mitteln bekämpfte Problem der Verdrängung von Mietern durch „Gentrifizierung“, also durch den Wandel von ursprünglich preisgünstigen Stadtvierteln in baulich aufgewertete Quartiere für Besserverdienende so dargestellt worden,
- als ob es sich um ein neues Phänomen handeln würde,
- als ob die Stadt diesen Wandel begrüßen würde,
- als ob die Stadt die Schließung von Baulücken und die Ausschöpfung vorhandenen Baurechts unterbinden könnte,
- als ob die Verhinderung von Neubauten im gehobenen Preissegment die sozialen Probleme lindern könnte.
Ich möchte deutlich machen, dass diese modische Diskussion sowohl an der Rechtslage wie auch an den tatsächlichen sozialen Problemen vorbeigeht und mit ihrer Zielsetzung, Neubauvorhaben zu bekämpfen, in die Irre führt (dabei ist selbstverständlich, dass jedes Neubauvorhaben mit seiner Höhenentwicklung und seiner Dichte stadtplanerisch diskutiert werden muss und dass das Preisniveau, für das aber nicht die Stadt verantwortlich ist, einer gesellschaftskritischen Diskussion unterzogen werden kann).
Seit über 100 Jahren ist der Wohnungsmangel das gravierendste soziale Problem Münchens, das sich nicht nur durch verschiedene Zuwanderungswellen – Landflucht in Folge der Industrialisierung, Zustrom durch Vertriebene und Flüchtlinge nach dem 2. Weltkrieg, Arbeitsmigration seit den Anwerbeabkommen mit Griechenland, Italien, Spanien und der Türkei, Zuwanderung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern, Zuwanderung aus dem Osten Deutschlands seit der Wiedervereinigung, Zuzug in die Universitätsstadt und Boomtown der Gegenwart, um nur die allerwichtigsten zu nennen – verschärft, sondern auch durch den höchst erfreulichen und zukunftssichernden Geburtenüberschuss entgegen dem Bundes- und Landestrend, den München zum Glück seit über einem Jahrzehnt verzeichnen kann, und den in den letzten Jahrzehnten beständig gestiegenen Wohnflächenbedarf pro Person (1970: 25 Quadratmeter, heute: 40 Quadratmeter), in dem sich die günstigen Münchner Einkommensverhältnisse widerspiegeln.
Der Wohnungsmangel ist die Kehrseite des Erfolgs unserer Stadt, vor allem des wirtschaftspolitischen Erfolgs mit all seinen Jobangeboten, aber auch des bildungspolitischen Erfolgs, der sich in zwei Exzellenz-Universitäten und weiteren Hochschulen sowie einem überregional bedeutsamen beruflichen Bildungswesen niederschlägt, ebenso des reichhaltigen kulturellen Angebots und des hohen Freizeitwerts, wodurch nicht nur Touristenströme angezogen werden, sondern auch Erwerber von Münchner Zweitwohnungen („Theater-Wohnung“).
Bedauerlicherweise gilt folgende Gesetzmäßigkeit: Je größer der wirtschaftliche Erfolg und das Münchner Jobangebot, je höher die Münchner Kaufkraft, je besser die Münchner Bildungschancen, je reichhaltiger das Kulturangebot, je höher die Lebensqualität, desto höher die Nachfrage und damit das Mietpreisniveau.
Was kann die Stadt tun? Die Möglichkeiten der Stadt, die Wohnungsnachfrage zu befriedigen und die Mietpreisentwicklung zu drosseln, sind leider äußerst beschränkt. Immerhin schöpft die Landeshauptstadt München aber seit über einem Vierteljahrhundert sämtliche Möglichkeiten aus,
- um den Anteil preiswerten Wohnraums zu schützen
und
- den Bau von Wohnungen zu fördern.
In diesem Frühsommer ist allerdings erstmalig in München die absurde These vertreten worden, Missstände und Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt könnten und müssten abgewehrt werden durch die Verhinderung (!) von Wohnungsbauprojekten. Diese These fand erstaunliche Resonanz im Zusammenhang mit dem Barackenlokal „Schwabinger 7“, das unbestritten bei seinen Stammgästen einen Kultstatus hat. Die Forderung lautete, die Stadt müsse – obwohl es überhaupt keine rechtliche Handhabe gibt, ein Baurecht zu beseitigen, das sogar älter ist als die Bundesrepublik Deutschland! – den geplanten Bau von über 30 Wohnungen verhindern und der Staat müsse die Baracke unter Denkmalschutz stellen. Nur auf diese Weise, so wurde argumentiert, könne eine Verteuerung des Lebens in Schwabing verhindert werden. Ähnlich wird neuerdings in anderen Stadtteilen vorgetragen, der Bau neuer teurer Wohnungen müsse blockiert oder zumindest reduziert werden.
I. Den Bestand schützen
Gegen Vertreibung und Verdrängung alteingesessener Mieter hilft zunächst
nur der Schutz des vorhandenen Altbaubestandes und die Sicherung erschwinglicher
Mietverhältnisse.
1. Den besten Schutz liefern neben Genossenschaften die städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Während andere Städte unter dem Beifall von Wirtschaftsredaktionen ihre Wohnungsbestände veräußert haben (allein Dresden über 50.000 Wohneinheiten), hat München die Bestände der städtischen Wohnungsbaugesellschaften nicht nur behalten, sondern durch Hinzuerwerb und Neubau beständig aufgestockt. So verfügt Münchens größter Vermieter, der GEWOFAG-Konzern, über mehr als 30.000 eigene Wohneinheiten und der GWG-Konzern über mehr als 23.000 Wohneinheiten. Zu diesen rund 53.000 Wohneinheiten in eigenem Besitz kommen noch von GEWOFAG und GWG verwaltete knapp 8.000 Wohneinheiten anderer Eigentümer (wie insbesondere der Landeshauptstadt) hinzu, so dass die Gesamtzahl der Wohnungen, über die die beiden Wohnungsbaugesellschaften verfügen können, deutlich über 60.000 Wohneinheiten liegt. Hinzu kommen noch rund 2.000 Wohneinheiten der Stadtsparkasse und der Stadtwerke. Im Zeitraum 1993 - 2010 wurden durch die städtischen Wohnungsbaukonzerne zudem über 8.000 Wohnungen umfassend saniert, bei einer Investitionssumme von mehr als 1,3 Milliarden Euro. Der im Jahr 2008 beschlossene und bis 2019 geltende Gewinnausschüttungsverzicht der Stadt ermöglicht es den Wohnungsbaugesellschaften darüber hinaus, in dieser Zeit zusätzlich rund 190 Millionen Euro Eigenkapital in Wohnungsneubau und en ergetische Maßnahmen zu investieren.
2. Das Zweckentfremdungsverbot
.
Durch die abschreckende Wirkung der strikten Verwaltungspraxis konnte ein Vielfaches dieser Gesamtwohnfläche dem Zweckentfremdungsdruck von vorneherein entzogen werden.
3. Schutz durch Erhaltungssatzungen
Mit dem Instrument der Erhaltungssatzung gemäß § 172 des Baugesetzbuches schöpft die Stadtverwaltung alle rechtlichen Möglichkeiten aus, die Modernisierung von Altbauten so zu steuern, „dass die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten bleibt, wenn dies aus besonderen städtebaulichen Gründen erforderlich ist“ (sogenannter „Milieuschutz“). Aktuell gibt es 14 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen rund 170.000 Einwohnerinnen und Einwohner in zirka 92.000 Wohnungen leben. Diese Mieter können insofern vor Vertreibung und Verdrängung durch Luxussanierung geschützt werden, als Abbruch, bauliche Änderungen sowie Nutzungsänderungen einer speziellen Genehmigung bedürfen, so dass Modernisierungen nach dem Motto „Luxus rein, Mieter raus“ weitgehend verhindert werden können. Weitere Eingriffsmöglichkeiten lässt das Gesetz nicht zu.
4. Abwendungserklärung und Vorkaufsrecht
Ein wirksames, aber kostspieliges Instrument in Erhaltungssatzungsgebieten ist die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Stadt. Um die Ausübung des Vorkaufsrechts abzuwenden, geben Grundstückseigentümer vor einer Sanierung häufig sogenannte „Abwendungserklärungen“ ab, mit denen soziale Verpflichtungen zugunsten der Mieterschaft eingegangen werden, z.B. Begrenzung der gesetzlich eigentlich möglichen Mieterhöhung. Abwendungserklärungen werden selbstverständlich nur abgegeben, weil sonst eine Ausübung des Vorkaufsrechts drohen würde. Leider wird die Ausübung des Vorkaufsrechtes von CSU und FDP konsequent abgelehnt. Insgesamt hat die Stadt nach Mitteilung des Kommunalreferates seit meinem Amtsantritt zirka 430 Immobilien mit 6.000 Mietwohnungen und mit ca. 400.000 qm Wohnfläche vor Umwandlung und Luxussanierung geschützt. Durch Beschluss vom Januar 2011 hat der Stadtrat die Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechtes in Erhaltungssatzungsgebieten noch deutlich erweitert.
5. Umwandlungsverbot
Das wichtigste Instrument zum Schutz der Mieterschaft vor Vertreibung und Verdrängung durch Luxussanierung und Umwandlungsspekulation und ihre Folgen wird der Stadt aber seit Jahrzehnten vorenthalten. Hierfür wäre eine Rechtsverordnung der Bayerischen Staatsregierung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 4 des Baugesetzbuches erforderlich. Eine solche Rechtsverordnung könnte die Umwandlung von Hausbesitz in Wohnungsteileigentum in Erhaltungssatzungsgebieten von einer gemeindlichen Genehmigung abhängig machen. So ein Umwandlungsverbot habe ich schon in den 80er Jahren als Mieteranwalt gefordert, der Münchner Stadtrat, das Sozialreferat, die Stadtspitze, der Mieterbeirat und viele Bezirksausschüsse haben die Forderung immer wieder bekräftigt. Leider hat die Staatsregierung dieses wirksamste Instrument gegen die Gentrifizierung von Altbaubeständen immer wieder unerbittlich abgelehnt.
Vor diesem Hintergrund überrascht es schon, dass zwar Zehntausende Münchner Altbaumieter der Staatsregierung nicht schützenswert erscheinen, ein Kabinettsmitglied aber für eine Behelfsbaracke zum Schutz vor Gentrifizierung Denkmalschutz beansprucht, was von den Fachbehörden des Freistaats aber selbstverständlich sachgerecht abgelehnt wurde.
6. Städtebauliche Sanierung
Die Alternative zur Vertreibung und Verdrängung von Mietern ist nicht das Verfallenlassen der Altbausubstanz, die dann am Ende auch nicht mehr bewohnbar wäre, sondern die städtebauliche Sanierung, die Missstände behebt und gefährdete Wohnquartiere dauerhaft erhält. Als in Haidhausen und im Westend die Gefährdung der Quartiere Gestalt annahm, nutzte die Stadtverwaltung die Instrumente des Städtebauförderungsgesetzes. Spekulative Grundstückserwerbe konnten weitgehend eingedämmt werden. Im Westend wurden 16 Wohnblöcke formal als Sanierungsgebiet festgelegt und mit öffentlichen Mitteln und Bindungen saniert, das Wohnumfeld verbessert und störende Gewerbebetriebe quartiernah besser untergebracht! In Block 18 wurde eine Vielzahl sozialer und kultureller Einrichtungen geschaffen. In Haidhausen wurden sogar 21 Blöcke nach diesen Prinzipien saniert. Im Rahmen der Stadtsanierung wurden sogenannte Herbergen aufgekauft und wieder an ortsansässige Handwerker verkauft, die diese auch nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten wieder bewohnbar gemacht haben.
7. Hilfe für Mieter
Um besonders älteren Bürgerinnen und Bürgern den Verbleib im angestammten Viertel zu ermöglichen, werden Programme wie „Wohnen im Viertel“, „Dezentrale Beratung in Alten-Service-Zentren“ sowie „Pflege- Wohngemeinschaften“ (in Zusammenarbeit mit der städtischen Münchenstift) durchgeführt.
Als Zwischenergebnis ist festzustellen, dass die Landeshauptstadt München von den spärlichen Möglichkeiten, die der Bundes- und Landesgesetzgeber zur Verfügung gestellt hat (Baugesetzbuch, Zweckentfremdungsrecht, Städtebauförderung) vom ersten Tag an mit einer bundesweit beachteten Konsequenz Gebrauch gemacht hat und sämtliche Instrumentarien voll ausschöpft, um die Mieterschaft älterer Wohnquartiere vor unerwünschten Gentrifizierungsvorgängen zu schützen.“
Neue Broschüre
„Behinderung heißt Armut und Diskriminierung“
(RU) - Der Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München hat im Münchner Rathaus der Presse die Neuauflage seiner Broschüre „Behinderung heißt Armut und Diskriminierung“ vorgestellt, gemeinsam mit Ulrike Mascher, der Präsidentin des Sozialverbandes Deutschland (VdK), mit Sozialreferentin Brigitte Meier sowie von Behinderung und Armut Betroffenen. Die Broschüre informiert über die Situation von Menschen mit Behinderungen und den Zusammenhang von Behinderung, Armut und Diskriminierung. In der Broschüre wird anhand konkreter (Rechen-) Beispiele gezeigt, wie sich die gesetzlichen Regelungen auswirken und zu einem Leben in Armut und Diskriminierung für Menschen mit Behinderungen führen. Aus diesen Beispielen werden Forderungen an den Gesetzgeber abgeleitet.
„Behinderung ist keinesfalls ein Nischenthema. Etwa jeder zehnte Deutsche ist schwerbehindert“, sagte Ulrike Mascher und verwies auf die überproportionale Armutsbetroffenheit von Menschen mit Behinderung: „Im 3. Armutsbericht der Bundesregierung war nachzulesen, dass über ein Drittel der behinderten alleinlebenden Menschen im Alter von 25 bis 45 Jahren ein Haushaltsnetto-Einkommen von unter 700 Euro zur Verfügung hat, während dieser Anteil in der gleichen Altersgruppe der nichtbehinderten Personen nur 19 Prozent beträgt.“
In München haben rund 115.000 Menschen einen Schwerbehindertenausweis. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher sein, insbesondere durch Menschen mit psychischen Behinderungen und behinderte Menschen mit Migrationshintergrund, die häufig keinen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Oswald Utz, der Behindertenbeauftragte der Landeshauptstadt München, führte zur Erklärung aus: „Die Ursachen für die Armut bei Menschen mit Behinderungen werden schon sehr früh gelegt. Sie wachsen nach wie vor in großer Zahl in Exklusion auf. Sie gehen in Förderkindergärten, Förderschulen und machen ihre Ausbildung in einem Berufsbildungswerk für Menschen mit Behinderungen. All dies geschieht in der Annahme, dass sie in den Sondereinrichtungen fit für das Leben ,draußen’ gemacht werden. Aber genau das Gegenteil passiert. Menschen mit Behinderungen werden so nicht auf ein Leben nach der Sondereinrichtung vorbereitet. Umgekehrt haben so auch Menschen ohne Behinderungen wenig Möglichkeit, sich auf ein (Berufs)leben mit Mitbürgerinnen und Mitbürgern, Kolleginnen und Kollegen mit Behinderungen vorzubereiten. Dies ist aus meiner Sicht ein wesentlicher Grund, weshalb die Integration auf dem Arbeitsmarkt so schwer fällt.“ Utz verwies außerdem auf die große Zahl behinderter Menschen, denen es eigentlich gelingen würde, ihren Lebensunterhalt aus Einkommen zu bestreiten, die aber aufgrund der Schwere ihrer Behinderung Eingliederungsleistungen und/oder Hilfe zur Pflege brauchen: „Die Kosten dafür übersteigen ‘normale’ Einkommen bei weitem. Die behinderten Menschen müssen ihr verdientes Geld dafür einsetzen. Was ihnen bleibt, ist ein Leben auf Sozialhilfeniveau. Dies betrifft auch Partner und Partnerinnen von behinderten Menschen, da sie sich finanziell an den Hilfen beteiligen müssen. Ich fordere ein Bundesteilhabegeld für Menschen mit Behinderungen. Erst wenn die behinderungsbedingten Nachteile ausgeglichen sind, kann man von einer echten Chancengleichheit sprechen.“
Die Broschüre „Behinderung heißt Armut und Diskriminierung“ ist zu beziehen über den Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München, Burgstraße 4, 80331 München, oder behindertenbeirat.soz@muenchen.de. Ab Dienstag ist sie auch online abrufbar unter www.behindertenbeiratmuenchen. de
Update
Hausbesuche bei Alleinstehenden über 75
(RU) Das Sozialreferat startet ab sofort in vier Regionen ein vierjähriges Modellprojekt, in dem ältere Menschen von Fachkräften der Stadt München, der städtischen Wohnbaugesellschaft GEWOFAG und freier Träger zu Hause besucht werden, um sie rechtzeitig über Haushaltshilfen, Pflege oder finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. Ziel ist, dass die Menschen so lange wie möglich selbständig in ihrer Wohnung leben können. Sozialreferentin Brigitte Meier hat das Projekt gemeinsam mit den Ansprechpartnerinnen aus den Modellregionen der Presse vorgestellt.
Die Zielgruppe sind ältere Menschen über 75 Jahre sowie Migrantinnen und Migranten über 65 Jahre, die von Altersarmut, Isolation oder Einsamkeit betroffen sind: „München hat mit den Fachstellen häusliche VersorRathaus gung, der Bezirkssozialarbeit, den Alten- und Service-Zentren, den Beratungsstellen oder Angeboten des ehrenamtlichen Engagements ein vielfältiges und fachlich sehr gut ausgestattetes Hilfenetz für ältere Menschen und deren Angehörige“, sagte Meier. „Aber das große Problem ist, dass viele ältere Menschen diese Hilfsangebote nicht kennen oder sich schwer tun, Hilfe anzunehmen.“ Diese Menschen sollen durch die Hausbesuche erreicht werden. Besonders gilt das Angebot für die älteren Menschen, die gesundheitsbedingt ihre Wohnung nicht mehr selbständig verlassen können oder selbst keine Hilfe organisieren können. Immer mehr ältere Menschen leben alleine in ihren Wohnungen, pflegen nur lose Nachbarschaftskontakte und bekommen oft nur selten Besuch von Angehörigen. München hat 101.565 Bürgerinnen und Bürger, die älter als 75 Jahre sind. Ein Drittel von ihnen lebt allein.
Margareta Schneider, die im städtischen Sozialbürgerhaus Mitte Ansprechpartnerin für die Modellregion Maxvorstadt ist, berichtete von ersten Erfahrungen: „Ein Seniorentreff hat mich darüber informiert, dass ein älterer Herr, 89 Jahre, immer seltener kommt. Die Einrichtung hat sich Sorgen gemacht. Ich habe meinen Besuch bei dem Herrn angekündigt. Als er die Tür aufmachte, stellte er sich mit offenen Armen vor mich und sagte: ,Schön dass Sie da sind!’ Er lebt schon seit vielen Jahren allein und macht sich Sorgen, wie es weitergeht, wenn er sich nicht mehr selbst versorgen kann. Ich habe dann Kontakt zum Alten- und Service-Zentrum vermittelt. Dieses bietet Beratung zur häuslichen Versorgung an und macht gemeinsame Ausflüge zu Seniorenheimen, die man sich auf diese Weise in der Gruppe unverbindlich anschauen kann.“
Die Hausbesuche werden durchgeführt in Fürstenried/Kreuzhof durch den Evangelischen Sozialdienst e.V., in Maxvorstadt durch das städtische Sozialbürgerhaus Mitte und in Milbertshofen/Am Hart durch den Verein für Stadtteilarbeit e.V.. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft GEWOFAG ergänzt ihr bereits laufendes Projekt „Wohnen im Viertel – Innsbrucker Ring“ durch das Angebot der Hausbesuche in GEWOFAG-Wohnungen.
Der Münchner Stadtrat hat für das neue Hilfsangebot 566.720 Euro zur Verfügung gestellt. Für die Bürgerinnen und Bürger sind die Hausbesuche kostenlos und selbstverständlich freiwillig. In den vier Jahren des Modellprojekts sollen aus den unterschiedlichen Herangehensweisen der Träger
in den vier Regionen Erfahrungen gesammelt werden, wie die Menschen am besten erreicht werden können.
Neuer Service in den Sozialbürgerhäusern
(RU) - Ab März gibt es in allen Münchner Sozialbürgerhäusern einen neuen Service: Nach der Kontaktaufnahme mit der Infothek gehen Bürgerinnen und Bürger, die zum ersten Mal Unterstützung der Bezirkssozialarbeit im Sozialbürgerhaus benötigen, sofort in die Orientierungsberatung, wo eine sozialpädagogische Erstberatung stattfindet. Die Orientierungsberatung führt ein kurzes Gespräch, gibt erste Informationen und Hilfestellungen und klärt, ob der Fall zur Bezirkssozialarbeit weitergeht oder ob zu anderen Fachdiensten oder Einrichtungen vermittelt wird.
Bei einer Meldung einer möglichen Gefährdung leitet die Orientierungsberatung unmittelbar die notwendigen Schritte ein. Die Orientierungsberatung ist während folgender Zeiten Ansprechpartner: Montag bis Mittwoch von 9 bis 16 Uhr (SBH Pasing montags nur bis 15 Uhr), Donnerstag von 9 bis 17 Uhr und Freitag von 9 bis 13 Uhr.
Für die Menschen, die bereits einen festen Ansprechpartner in der Bezirkssozialarbeit haben, ändert sich nichts. Sie machen die Termine weiterhin mit den für sie zuständigen Mitarbeitern der Bezirkssozialarbeit. Informationen zu Leistungender Sozialbürgerhäuser gibt es unter www.muenchen.de/sbh. Nachstehend die Adressen und Telefonnummern
Sozialbürgerhaus Mitte
Stadtbezirke 1, 2 und 3 (Altstadt, Lehel, Ludwigs-, Isarvorstadt, Maxvorstadt)
Schwanthalerstraße 62, 80336 München
Telefon 233-968 05
Sozialbürgerhaus Milbertshofen-Am Hart
Stadtbezirk 11 (Milbertshofen, Am Hart)
Knorrstr.101-103, 80807 München
Telefon 233-9 68 10
.
Sozialbürgerhaus Schwabing-Freimann
Stadtbezirke 4 und 12 (Schwabinq -West, Schwabing - Freimann)
Taunusstraße 29, 80807 München
Telefon 233-9 68 11
Sozialbürgerhaus Orleansplatz
Stadtbezirke 5 und 13 (Au, Haidhausen; Bogenhausen)
Orleansplatz 11, 81667 München .
Telefon-233-9 6806 sbhorl.soz@muenchen.de
Sozialbürgerhaus Sendling
Stadtbezirke 6 und 7 (Sendling, Sendling-Westpark) Meindlstraße 20, 81373 München
Telefon 233-9 68 09
Sozialbürgerhaus Laim-Schwanthalerhöhe Stadtbezirke 8 und 25
(Schwanthalerhöhe, Laim) DilIwächterstraße 7, 80686 München
Telefon 233-968 01
Sozialbürgerhaus Neuhausen-Moosach
Stadtbezirke 9 und 10 (Neuhausen, Nymphenburg,'Moosach)
Ehrenbreitsteinerstrage 24, 80993 München
Telefon 233-9 68 02
sbh-nm.soz@muenchen.de '
Sozialbürgerhaus Berg am Laim- Trudering-Riem
Stadtbezirke 14 und 15 (Berg arrr Laim, Trudering, Riem)
Streitfeldstraße 23, 81673 München '
Telefon 233-9 68 08
sbh-btr.soz@muenchen.de
Sozialbürgerhaus Ramersdorf-Perlach
Stadtbezirk 16 (Ramersdorf, Perlach)
Thomas-Dehler-Straße 16, 81737 München
Telefon 233-9 68 12
sbh-rp.soz@muenchen.de
Sozialbürgerhaus Giesing-Harlaching
Stadtbezirke 17 und 18 (Obergiesing, Untergiesing, Harlaching)
Streitfeldstraße 23,81673 München .
Telefon 233-9 68 07
sbh-gh.soz@muenchen.de
Sozialbürgerhaus Plinganserstraße
Stadtbezirke 19 und20 (Thalkirchen, Obersendling, Forstenried,
Fürstenried, Solln, Hadern)
Plinganserstraße 150, 81369 München
Telefon 233-9 68 00
sbh-pf.soz@muenchen.de
Sozialbürgerhaus Pasing
Stadtbezirke 21, 22, 23 (Pasing, Obermenzing, Aubing, Lochhausen,
Langwied, Allach, Untermenzing)
Landsbergerstraße 486, 81241 München
Telefon 233-9 68 04
sbh-pasing.soz@muenchen.de
Sozialbürgerhaus Feldmoching-Hasenbergl
Stadtbezirk 24 (Feldmoching, Hasenbergl)
Knorrstraße 101-103, 80807 München
Telefön 233-9 68 03
sbh-fh.soz@muenchen,de
Regelsätze in der Sozialhilfe
Eine bayerische Geisterfahrt
(RU) - Nachdem sich das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung bisher geweigert hatte, den Kommunen weiterhin zu ermöglichen, alten, kranken und behinderten Menschen einen erhöhten Sozialhilferegelsatz auszuzahlen, hat der Bayerische Landtag nun entschieden, dass zuerst die Kommunen mit einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe einen abweichenden Sozialhilfebedarf feststellen müssen und dann das Land die Kommunen durch eine Verordnung ermächtigt, einen örtlichen Regelsatz festzusetzen. Zuvor hatte Staatsministerin Christine Haderthauer der Stadt München vorgeworfen, nicht schon Mitte des Jahres ein Gutachten zur Feststellung eines erhöhten Sozialhilfebedarfs in München in Auftrag gegeben zu haben..“
Erst nach dem am 16. Dezember 2010 ergangenen Beschluss des Bayerischen Landtags hat die Landeshauptstadt München die Sicherheit, dass der Freistaat Bayern tatsächlich von der Möglichkeit Gebrauch macht, die Stadt zu ermächtigen, nach einem entsprechenden Gutachten einen erhöhten Regelsatz auszubezahlen. Oberbürgermeister Christian Ude: „Es ist ja schön, dass Sozialministerin Haderthauer nach massiven Protesten aller betroffenen Kommunen, nach entsprechenden Anträgen der Landtagsopposition und spektakulären offenen Protestbriefen der eigenen Partei ihre wiederholt öffentlich bekundete Ablehnung von kommunalen Zuzahlungen zum Sozialhilferegelsatz fallen lässt und sich in dieser Frage um 180 Grad dreht – aber es ist nur noch eine befremdliche Lachnummer, wenn sie ihr Ministerium jetzt verbreiten lässt, sie habe sich in dieser Frage durchgesetzt. Wie sagte der Geisterfahrer nach der Rundfunkdurchsage, dass ein Geisterfahrer unterwegs sei? ,Einer? Hunderte!'“
Stadt macht sich für ältere Menschen stark
Ausgezeichnet – aber ...
(RU) - Für ihr Engagement im Bundesprogramm „Aktiv im Alter“ hat Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder kürzlich unter anderem die Landeshauptstadt München ausgezeichnet. Überreicht wurde die Urkunde bei einer Feierstunde in Berlin, die zugleich auch Abschlussveranstaltung von „Aktiv im Alter“ war, vom Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Hermann Kues. Ziel von „Aktiv im Alter“ ist, innovative kommunale Projekte für Seniorinnen und Senioren gemeinsam mit älteren Menschen zu entwickeln. Bundesweit beteiligten sich 175 Kommunen; in München realisierte das Referat für Gesundheit und Umwelt gemeinsam mit mehr als 20 Kooperationspartnern seit Herbst 2008 unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger diverse Projekte rund um ein gesundes Leben im Alter, das auch der sozialen Isolation von älteren Menschen, insbesondere von Migrantinnen und Migranten, entgegen wirken soll.
So wurde unter anderem der Arbeitskreis „Gesundheit“ in Giesing gegründet und ein Stadtteilplan, der speziell auf die Bedürfnisse älterer Menschen eingeht, erstellt. In dem Plan mit seiner großen Schrift sind beispielsweise die Standorte von Sitzbänken, Kirchen oder Banken im Viertel eingezeichnet. Für Giesing und Harlaching wird der Stadtteilplan im ersten Quartal 2011 kostenlos in sozialen und städtischen Einrichtungen erhältlich sein; für Berg am Laim im weiteren Verlauf des Jahres. In Berg am Laim konnten sich Seniorinnen und Senioren zudem im Herbst 2010 über die Möglichkeiten bürgerschaftlichen Engagements informieren, sich austauschen und nachbarschaftliche Angebote kennen lernen. Eine Neuauflage des Infonachmittags ist bereits in Planung. „Kooperation lohnt sich, wie die Ergebnisse des Projekts und letztlich auch die Auszeichnung zeigen“, sagte Joachim Lorenz, Referent für Gesundheit und Umwelt. Durch die gute Vernetzung konnten laut Lorenz vorhandene Strukturen genutzt werden und Seniorinnen und Senioren in eigener Sache aktiv werden. Wie das Bundesfamilienministerium mitteilt, hat „Aktiv im Alter“ bundesweit mehr als 3.700 ältere Menschen erreicht, die sich jetzt in ihrer Kommune unter anderem in Nachbarschaftsnetzwerken, Umweltprojekten oder bei der Schülerbetreuung einbringen.
*
(rb) – Alles schön und gut – aber warum „Aktiv im Alter“ nur in Giesing, Harlaching und Berg am Laim? Der gesamte riesige Rest der Stadt bleibt völlig unerwähnt. Da gibt es wohl Klärungsbedarf.
Schwerpunkt Grundsicherung
Städte begrüßen Zusagen des Finanzministers zu Sozialausgaben
(RU) - Die anhaltende schwerste Finanzkrise der Städte seit Bestehen der Bundesrepublik ruft zahlreiche Stadtoberhäupter aus dem ganzen Land auf den Plan. In einer Mitgliederkonferenz des Deutschen Städtetages verabschiedeten gestern rund 170 Oberbürgermeisterinnen, Oberbürgermeister, Bürgermeister und Stadträte eine „Berliner Resolution der deutschen Städte zur kommunalen Finanzlage“. Die Städte begrüßen die Zusagen des Bundesfinanzministers zur Gewerbesteuer und zu einer Entlastung der Kommunen bei den Sozialausgaben in einer Größenordnung von vier Milliarden Euro. Ablehnend stehen sie nach eingehender Prüfung einem Zuschlagsrecht der Kommunen bei der Einkommensteuer gegenüber. Zum Stand der Beratungen mit dem Bund über eine Gemeindefinanzreform sagte der Vizepräsident des Deutschen Städtetages, der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude, im Anschluss an die Konferenz: „In ihrer dramatischen Finanzlage begrüßen die Städte die Zusage des Bundesfinanzministers, dass die Gewerbesteuer bis auf weiteres weder abgeschafft noch in ihrer Bemessungsgrundlage geschwächt werden soll. Wir vertrauen darauf, dass es bei dieser Erklärung auch unter dem Druck anderslautender Forderungen bleibt. Damit wird auch die Zusage der Bundeskanzlerin vor dem Deutschen Städtetag aus dem Jahr 2009 eingelöst.“
In Richtung Koalitionsausschuss, der sich auch mit den Gemeindefinanzen befasst, ergänzte Ude, die Städte benötigten die Einnahmen aus ihrer wichtigsten eigenen Steuer, um den Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft vor Ort gute Dienstleistungen und eine gute Infrastruktur anbieten zu können: „Wir appellieren deshalb an die gesamte Koalition, dem Bundesfinanzminister zu folgen und die Gewerbesteuer wie auch die Hinzurechnungen beizubehalten. Denn eine akzeptable Alternative ist für die Städte nicht erkennbar. Das sehen die Städte in den alten und neuen Ländern gleichermaßen so wie gewerbesteuerstarke und gewerbesteuerschwache Städte.“ Über einen längeren Zeitraum betrachtet habe sich das Aufkommen der Gewerbesteuer sehr dynamisch entwickelt, zwischen 1995 und 2008 von 21,6 auf 41 Milliarden Euro fast verdoppelt. 2010 werden 34,6 Milliarden Euro erwartet.
„Einem kommunalen Zuschlag bei der Einkommensteuer stehen die Städte nach eingehender Prüfung ablehnend gegenüber. Dadurch würde ein Steuergefälle entstehen, das die Stadt-Umland-Probleme und die Probleme strukturschwacher Städte verschärft“, betonte Ude. Für ein Zuschlagssystem müssten die geltenden Obergrenzen bei der Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer auf die Kommunen entfallen. Denn nur dann könne die Steuer der Bürger in den Haushalt ihrer jeweiligen Kommune gelangen. Das bedeute hohe Steuerverluste für finanzschwache Kommunen, die sie versuchen müssten durch hohe Zuschläge auszugleichen. Einkommensteuerstarke Kommunen dagegen hätten automatisch höhere Einnahmen, ohne einen Zuschlag verlangen zu müssen.
Zentrale Forderungen der Städte
:
- Die Gewerbesteuer sollte gestärkt werden, durch eine Einbeziehung der Selbständigen und einen Ausbau der Hinzurechnungen.
- Die angekündigte Entlastung der Kommunen bei den Sozialausgaben muss rasch verwirklicht werden.
- Neue Belastungen der Kommunen durch Bund und Länder darf es ohne finanziellen Ausgleich nicht mehr geben.
- Die kommunalen Spitzenverbände müssen verlässlich an der Gesetzgebung und an der Schätzung der Kostenfolgen von Gesetzen beteiligt werden. Eine belastbare Kostenschätzung kann neue Finanzprobleme der Kommunen vermeiden helfen.
Starkes Wachstum der Sozialausgaben
Zu den erdrückend hohen Sozialausgaben, die sich in den vergangenen 20 Jahren fast verdoppelt haben, sagte der stellvertretende Präsident des Deutschen Städtetages, der Regensburger Oberbürgermeister Hans Schaidinger: „Die Städte schöpfen angesichts ihrer großen Finanznot nach den erfreulichen Zusagen des Bundesfinanzministers Hoffnung. Die Entlastung bei der Grundsicherung in einer Größenordnung von vier Milliarden Euro ist ein guter Einstieg, den wir uneingeschränkt begrüßen. Dennoch machen wir schon heute darauf aufmerksam, dass diese Entlastung durch das Wachstum der Sozialausgaben bereits in wenigen Jahren wieder aufgezehrt sein wird. Die Städte müssen deshalb an ihrer Forderung festhalten, die Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose an der tatsächlichen Ausgabenentwicklung zu orientieren.“ Schaidinger sprach ein Grundproblem der Kommunalfinanzen an: „Die kommunalen Sozialausgaben konnten nur deshalb so übermäßig anwachsen, weil Bund und Länder den Kommunen immer wieder kostenträchtige Aufgaben aufgebürdet und die Zeche dafür nicht selbst bezahlt haben. Damit muss endlich Schluss sein!“ Die Städte kritisierten, dass der Bund den Kommunen zeitgleich zu den Beratungen in der Gemeindefinanzkommission in diesem Jahr neue Belastungen und Mittelkürzungen in dreistelliger Millionenhöhe auferlegt habe, vor allem durch die Abschaffung des Wohngeldes für Kinder von Langzeitarbeitslosen, veränderte Hinzuverdienstgrenzen im Sozialgesetzbuch II (SGB II oder Hartz IV) und die Kürzung der Städtebauförderung. „Diese Maßnahmen müssen korrigiert beziehungsweise gegenüber den Kommunen finanziell ausgeglichen werden“, so der stellvertretende Städtetagspräsident.
Daten zur aktuellen Finanzlage
Die aktuelle Finanzlage der Städte skizzierte der Deutsche Städtetag auf der Basis der Steuerschätzung von Anfang November so: Trotz inzwischen wieder steigender Steuereinnahmen bleibe die Finanzlage der Kommunen 2010 dramatisch. Die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden werden 2010 voraussichtlich leicht um 700 Millionen Euro gegenüber 2009 steigen. Erstmals seit Beginn der Wirtschafts- und Finanzkrise wird die Gewerbesteuer wieder zulegen, um brutto 2,1 Milliarden Euro. Schaidinger: „Wir freuen uns, dass sich vor allem die Gewerbesteuer wieder zu erholen beginnt. Dadurch wird sich das kommunale Defizit in diesem Jahr nicht mehr verdoppeln. Aber Grund zur Entwarnung gibt es nicht, denn wir werden erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein zweistelliges Milliardendefizit verzeichnen, in einer Höhe von etwa 11 bis 12 Milliarden Euro.“ 2009 hatte das Defizit der Kommunen – der Saldo zwischen allen Ausgaben und Einnahmen – 7,2 Milliarden Euro betragen. Gründe für den Anstieg des Defizits in 2010 sind: die weiter steigenden Ausgaben, vor allem um fast zwei Milliarden Euro im Sozialbereich sowie die Tatsache, dass trotz der guten Konjunktur die gesamten kommunalen Steuereinnahmen 2010 immer noch voraussichtlich rund 10 Prozent niedriger liegen werden als 2008.
Städte als Partner in zentralen Zukunftsaufgaben anerkennen
Grundsätzlich machen die deutschen Städte in ihrer Berliner Resolution deutlich, Bund und Länder müssten die Kommunen als Partner anerkennen, damit die drei politischen Ebenen die gesellschaftlichen Zukunftsaufgaben bewältigen können. „Die Zusagen des Bundes, Entscheidungen in der Gemeindefinanzkommission nur im Einvernehmen mit den Kommunen treffen zu wollen, werten die Städte als ermutigendes Signal für die Bereitschaft zur einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit“, heißt es in dem Text.
Für die Zukunft wird empfohlen, den Handlungsspielraum der Städte für eine präventive, fördernde und unterstützende Sozialpolitik zu stärken, um Chancengerechtigkeit zu fördern sowie Armut und Abhängigkeit von Transferleistungen zu verhindern. Die Städte regen einen gemeinsamen Pakt von Bund, Ländern und Kommunen mit dem Ziel an, dass kein Jugendlicher ohne Abschluss und damit ohne die Mindestvoraussetzung für den Einstieg in die berufliche Ausbildung die Schule verlässt. Die Resolution schließt mit dem Satz: „Chancenlosigkeit darf künftig keine Chance mehr haben!“