Aus dem Plenum

Home Hinweis Veranstaltungen Seniorenwoche Sozialpolitik Beirat aktiv Aus dem Plenum Aus dem Stadtrat Aus der LSVB Kommunales MVV und MVG ASZ Pflege Vorsorge Rente Gesundheit Sicherheit Verbraucher Computer Stromsparer Gesellschaft Stiftungen Wissen Dies und das Sprechstunden Impressum

.

 

Prüfberichte werden veröffentlicht!

 

Wichtiger  Antrag betr. Grundsicherung

 

Der geriatrische Praxisverbund: Gut gemeint – schlecht organisiert

 

Empörung: Beirat gegen „WC-Strategie“

 

 

Erfolg auch für den Beirat

 

Prüfberichte werden veröffentlicht!

 

(rb) – In der Sitzung des Seniorenbeirats im Februar 2012 wurde ein Dringlichkeitsantrag zum Thema „Veröffentlichung der Heimaufsichts-Prüfberichte im Internet“ einstimmig angenommen. Der Beirat forderte im Einklang mit der Münchner Heimaufsicht eine schnelle Gesetzesänderung, um die wegen einer zumindest missverständlichen Formulierung im Bayerischen Heimgesetz vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verbotene Veröffentlichung zu ermöglichen – WIR online berichtete in der Rubrik „Pflege“.  Die Münchner Heimaufsicht wartete jedoch nicht auf die Gesetzesänderung und den angesichts des „Tempos“ der bayerischen Gesetzgebung zu befürchtenden „St. Nimmlerleinstag“, sondern handelte. Sie holte sich bei den Trägern der Münchner Heime die freiwillig Genehmigung zur Veröffentlichung der Prüfberichte ein. Erfolg auch für den Seniorenbeirat: Nur ganz wenige Träger bzw. deren Heime gingen auf die Bitte um Zustimmung nicht ein oder verweigerten sie. Alle Einzelheiten zu diesem Thema hier in der Rubrik „Pflege“.

 

 

 

Plenum Februar 2012

 

Kurz aber wichtig

 

Zur Information: Siehe "Aus dem Stadtrat"

 

(rb) - Es ist ein kurzer Antrag, der in der Plenarsitzung am 15. Februar 2012 einstimmig beschlossen wurde. Kurz, aber wichtig für jene zahlreichen Seniorinnen und Senioren, die auf die "Grundsicherung im Alter und bei Behinderung" gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XII angewiesen sind. Dazu zählen auch jene Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher, deren gesetzliche Rente so niedrig ist, dass sie vom Amt für soziale Sicherung aufgestockt werden muss. Hier also der Antrag:

 "Der Seniorenbeirat der Landehauptstadt München unterstützt nachdrücklich die Stadtratsanträge

 1. der Fraktionen der SPD/Grüne/Rosa Liste

 und

2. der  Fraktion der CSU

beide vom 24.2.2012, veröffentlicht in der Rathaus Umschau gleichen Datums, betr. die freiwillige Erhöhung der Regelsätze nach SGB XII. Der Seniorenbeirat bezieht sich in beiden Fällen auf die Begründungen der Anträge."

 

Es geht um diese Stadtratsanträge:

 

Antrag SPD/Grüne/Rosa Liate

 

Wir bitten das Sozialreferat, zu prüfen :

• Kann ein durch die Kommune erhöhter Regelsatz ohne eigene Einkommens- und Verbrauchsstichprobe nach geltender Rechtslage ausgezahlt werden? Auf welche Quellen stützt sich die Aussage?

• Welche Position hat der Freistaat Bayern in dieser Fragestellung bis heute bezogen?

• Welche Folge hätte die Auszahlung eines durch die Kommune erhöhten Regelsatzes (als freiwillige Leistung) für die Betroffenen (Anrechnung als Einkommen)?

• Wie hoch müsste nach Einschätzung des Sozialreferats ein bedarfsgerechter

Regelsatz für München im SGB II und SGB XII sein?

 

Begründung:

 

Die Stadt München zahlt seit einigen Jahren einen erhöhten Regelsatz von 384.- € im SGB XII. Dieser wurde mit einem von der Stadt München eigens in Auftrag gegebenen Gutachtenn bestätigt und kann somit problemlos zugunsten der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger ausbezahlt werden. Unstrittig ist dabei, dass der aktuelle neue Regelsatz von 374.- € (gültig seit 01.01.2012) für München zu niedrig ist.

Der Landkreis München will nunmehr einen erhöhten Regelsatz von 401.- €, als sogenannte freiwillige Leistung ohne eigene Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) auszahlen. Ziel ist, Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger in der Stadt München nicht schlechter zu stellen als im Landkreis. Des weiteren ist es für die Betroffenen wichtig, einen durch die

Kommune erhöhten Regelsatz bei einer gesicherten Rechtsgrundlage auszuzahlen.

 

Antrag der CSU

 

Es wird überprüft, ob eine Anhebung der Regelsätze für SGB XII um 16 € auf 400 € als freiwillige kommunale Leistung erforderlich und umsetzbar ist.

 

Begründung:

 

Der Kreistag hat für den Landkreis in seiner letzten Sitzung 2011 eine Anhebung der Regelsätze für SGB XII um 27 € auf 401 € beschlossen. Begründet wird dies damit, dass nach Berechnungen für den Landkreis zur Abdeckung der höheren Lebenshaltungskosten für Sozialhilfeempfänger (SGB XII) ein Unterschiedsbetrag von 7,2 % zum allgemeinen Regelsatz erforderlich ist. Wird dieser Unterschiedsbetrag für den allgemein gültigen Regelsatz für 2012 von 374 € angerechnet, so errechnet sich in der Betrag von 401 €.

 

In München beträgt derzeit der Regelsatz für SGB XII-Leistungsempfänger monatlich 384 €. Dieser Satz wurde 2010 festgelegt und lag damit knapp 20 € über dem Regelsatz für Hartz IV-Empfänger. Der Regelsatz für Hartz IV-Empfänger wurde jetzt bundesweit auf 374 € angehoben. Deshalb ist zu prüfen, ob der Regelsatz für SGB XII-Empfänger in München auch erhöht werden kann.

 

Der höhere Regelsatz für ältere Menschen ist erforderlich, weil diese häufig krankheitsbedingt zusätzliche Ausgaben leisten müssen, welche von den Krankenkassen nicht getragen werden. Die Altersarmut in München darf durch ein Gefälle zum Landkreis hin nicht noch vergrößert werden. Deshalb sollte analog zum Landkreis auch in München die Sozialhilfe angehoben werden. Es ist zu überprüfen, ob eine Anhebung des Regelsatzes von 384 auf 400 € als freiwillige kommunale Leistung erforderlich und umsetzbar ist.

 

Der geriatrische Praxisverbund

 

Gut gemeint – schlecht organisiert

 

(rb) – Erfahrene Fernsehzuschauer kennen das: Wenn es in einer Magazinsendung wie wiso, Plus-Minus, Report, Monitor u.a. um das Thema Kassenpatienten geht, zeigen sich die „Kassenärztlichen Vereinigungen“ in der Regel sehr wenig gesprächsbereit. Dann gibt es keine Interviews, oft nur schriftliche Stellungnahmen

und manchmal auch gar keine Antwort.

 

Dem Vorsitzenden des Seniorenbeirats der Landeshauptstadt München gelang das für unmöglich gehaltene: Er traf sich mit leitenden Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) zur Erörterung aktueller Themen; insbesondere auch der ärztlichen Versorgung in Alten- und Pflegeheimen. Der Punkt „Arzt im Heim“ steht seit vielen Jahren immer wieder auf der Tagesordnung vieler Seniorenvertretungen. Bei dem erwähnten Vorstandsgespräch kam man schließlich überein, dem Plenum des Beirats den von der KVB gegründeten „Geriatrischen Praxisverbund Bayern (GVB) ausführlich vorzustellen.

 

Entsprechend gespannt war der vollzählig erschienen Beirat, als das Thema KVB im Juli, sozusagen als besonderes Schmankerl vor der Sommerpause und zeitgleich mit der Halbzeit der Amtsperiode auf der Agenda stand. Ganz genau lautete das Thema „Geriatrischer Praxisverbund (GPV) – Ein Projekt der KVB“.

 

Zur Erläuterung waren von der KVB waren die Projektleiterin Marina Weber und der Junior Projektleiter Tilman Weber (trotz Namensgleichheit nicht verwandt) gekommen. Sie hatten neben themenbezogenem Werbematerial auch einen Satz Projektionsfolien mitgebracht, mit denen sie das Projekt erklärten.

Hier sei das Projekt abweichend vom Referat so zusammen gefasst wie es auf der Internet-Seite der KVB  dargestellt ist:

 

„Wesentliche Punkte einer guten medizinischen Versorgung im Pflegeheim sind die Erreichbarkeit von qualifizierten Ärzten und das Vertrauen zwischen Arzt, Patient und Pflegern. All das bietet der Geriatrische Praxisverbund (GPV) der KVB. Seit 2006 fördert die KVB zusammen mit der AOK, der LKK, den Betriebskrankenkassen, der BARMER GEK und neu mit der Knappschaft Geriatrische Praxisverbünde, in denen sich Haus- und Fachärzte zusammenschließen und gemeinsam die Versorgung ihrer Patienten im Pflegeheim übernehmen. Ziel dieser Verbünde ist unter anderem, durch die Kooperation der Ärzte eine Versorgung auch außerhalb der Sprechzeiten sicherzustellen.

 

Versorgung im Verbundmodell.  In den Geriatrischen Praxisverbünden übernehmen mehrere niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten gemeinsam einen heimbezogenen Versorgungsauftrag, der sich auf mehrere Heime in der Region erstrecken kann.

 

Durch regelmäßige Visitdienste mit festen Besuchszeiten, geregelte Rufbereitschaft außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten sowie gegenseitige Vertretung, stellen die teilnehmenden Ärzte sicher, dass die Pflegeheimbewohner rund um die Uhr optimal versorgt werden.

 

Da alle GPV-Ärzte die Heimbewohner und deren Krankengeschichte kennen, können sie auftretende Schwierigkeiten, Komplikationen oder Akutsituationen schnell und kompetent einschätzen. Sie können abschätzen, was sich im Heim behandeln lässt und ab wann eine Krankenhauseinweisung notwendig ist.

 

Die Koordination aller Beteiligten verbessert die medizinische Behandlung der Heimbewohner, Austausch und spezielle geriatrische Fortbildungen steigern die medizinische Qualität der Versorgung.“

 

So also die Theorie, wie sie auf dem Internetauftritt der KVB zum Ausdruck kommt. In der Praxis sieht es anders aus. Das zeigte sich vor dem Seniorenbeirat ganz schnell im Laufe des Referates. Auslöser einer spontanen Diskussion war die sechste Folie. Sie zeigte, dass es in München zwar zehn geriatrische Praxisverbünde mit ca. 100 beteiligten Ärztinnen und Ärzten gibt, aber lediglich 18 Pflegeheime betreut werden. Diese Tatsachen führten zu heftiger Kritik, denn in München gibt es aktuell 66 Heime. Zudem wurde jetzt bekannt, dass sich von den Krankenkassen lediglich die AOK Bayern, der Landesverband der Betriebskrankenkassen (BKK), die Barmer GEK, die Knappschaft und die Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) am Projekt beteiligen. Aktuell gibt es in Deutschland 165 gesetzliche Krankenkassen. Selbst einige der wenigen beteiligten Kassen sind bei den Kosten des GPV nur eingeschränkt beteiligt. Der Leistungskatalog umfasst

bullet

Regelmäßige Visiten

bullet

Telefonische Erreichbarkeit wochentags 8 – 21 Uhr, mittwochs 8 – 13 Uhr

bullet

Rufbereitschaft Notfalldienst mittwochs 13 – 21 Uhr, Samstag, Sonntag, Feiertag 10 – 18 Uhr

bullet

Gegenseitige Vertretungen

bullet

Zusammenarbeit untereinander und mit dem Pflegepersonal

bullet

Geriatrische Fortbildung

Die Hausärzte (m/w) erhalten hierfür neben dem üblichen Honorar einen Förderbetrag von 25 Euro pro Patient und Quartal. Hier zahlen die oben genannten Kassen. Fachärzte und Psychotherapeuten (m/w) 17,50 Euro pro Patient und Quartal, aber hier machen nur die Barmer GEK, Knappschaft und SBK mit.

 

Mit 18  beteiligten Heimen – so wenig das im Vergleich zu den 66 vorhandenen Einrichtungen auch sind – steht München in ganz Bayern weit an der Spitze. Das ging aus einer Folie mit einer Übersicht der GPV-Pflegeheime hervor. Der allergrößte Teil des Freistaats besteht aus „weißen Flächen“, unerschlossene Gebiete. Insgesamt gibt es in ganz Bayern 90 GPV-Pflegeheime. Insgesamt jedoch gibt es mehr als 1500 Heime im Freistaat. Von einem auch nur annähernd flächendeckendem System kann also keine Rede sein.

 

Aber auch dort, wo das System eigentlich funktionieren sollte – also in den beteiligten Heimen – gehen Theorie und Praxis weit auseinander. Beiratsmitglieder, die sich um die Heime und deren Bewohner kümmern, berichteten, dass Pflegekräfte und sogar Pflegeleitungen überhaupt nicht wissen ob der einzelne Bewohner einer GPV-Kasse angehört. Oder sie wissen nicht wie sie im Bedarfsfall vorgehen sollten. Meist wissen selbst die Versicherten nicht, dass ihre Kasse und ihr Hausarzt dem GPV angehören. So bleibt es bei der Routine: Notarzt, Transport ins Krankenhaus für rund 600 Euro im Einzelfall, im Krankenhaus ebenfalls die Routine unter Einsatz der Medizintechnik mit beträchtlichen Kosten. Und das, obwohl der GPV-Hausarzt (m/w) oder sein sachkundiger Vertreter (m/w) die Sache vielleicht binnen Minuten in Ordnung gebracht hätten.

 

So hagelte es in dieser so aufschlussreichen Sitzung nicht nur heftige Kritik, sondern es gab auch Verbesserungsvorschläge. So etwa die Forderung, die GPV-Zuständigkeit in den Dokumentationen der in Betracht kommenden Bewohner (m/w) deutlich hervor zu heben.

 

An erster Stelle jedoch steht die Forderung, die große Zahl der noch nicht beteiligten Kassen in das System zu integrieren und so der alten Forderung „Arzt im Pflegeheim“ Nachdruck zu verleihen. Immerhin geht es im Endeffekt  nicht nur um eine bessere Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner, sondern auch um Einsparungen in beachtlicher Millionenhöhe von Jahr zu Jahr.

Das Thema wird beim Seniorenbeirat auf der Dringlichkeitsliste bleiben. Insofern  war bei aller Kritik die Vorstellung des GPV ein Erfolg.

 

 

Empörung

 

Beirat gegen „WC-Strategie“

 

 

(rb) -  In der Plenumssitzung im Mai 2011 stand eine vom Kommunalreferat angeforderte Stellungnahme zu einer Beschlussvorlage des Kommunalausschusses im Mittelpunkt. Es geht um ein höchst brisantes Thema, nämlich um ein „WC-Anlagen Strategiekonzept“. Dieses sieht vor, dass diese öffentlichen Toilettenanlagen beschlossen werden:

 

Theresienwiese, oberirdisch

Odeonsplatz, unterirdisch

Waidfriedhofstraße, oberirdisch

Milbertshofen, U-Bahnhof

Harthof, U-Bahnhof

Großhadern, U-Bahnhof

Kolumbusplatz, U-Bahnhof

Messestadt-Ost, U-Bahnhof

Forstenrieder Allee, U-Bahnhof

Haderner Stern, U-Bahnhof

Bavariaring, oberirdisch

Stiglmaierplatz, U-Bahnhof

Olympiazentrum,oberirdisch

Obersendling, U- Bahnhof

Josephsplatz.  U- Bahnhof

Petuelring, oberirdisch

Am Hart, U- Bahnhof

Kieferngarten, oberirdisch

Hasenbergl, U- Bahnhof

Karl-Preis-Platz, U- Bahnhof

Brudermühlstraße, U-Bahnhof 

Dülferstraße,U-Bahnhof

Lehel, U-Bahnhof

Königinstraße, oberirdisch

Candidplatz, U-Bahnhof

Studentenstadt, oberirdisch

Richard-Strauss-Straße, U-Bahnhof

Böhmerwaldplatz, U-Bahnhof

Friedenheimerstraße, U-Bahnhof

Neuperlach Süd, oberirdisch

Gollierplatz, oberirdisch

Elisabethplatz, oberirdisch

Herkomerplatz, oberirdisch

(Reihenfolge wie in der Beschlussvorlage)

 

Begründung für diesen radikalen Schritt: Einsparungen. WC-Anlagen müssen „unterhalten“, also gereinigt, gepflegt und zuweilen auch repariert werden. Geschieht dies nicht, so werden sie sehr schnell zu stinkenden bis hin zu Ekel erregenden Kloaken. Die Unterhaltung kostet natürlich Geld, besonders der Personalkosten wegen. Die genannten Anlagen werden nach Meinung des Kommunalreferates so wenig frequentiert, dass ihre Unterhaltskosten in keinen vertretbaren Verhältnis zur Benutzungshäufigkeit stehen. Werden sie, so das Kommunalreferat, geschlossen, so können die eingesparten Unterhaltskosten den weiterhin geöffneten Anlagen zugewiesen werden.

Es steht noch viel mehr in der 29seitigen Vorlage, aber alles das sind Rechtfertigungen für den Vorschlag rund die Hälfte der vorhandenen Anlagen zu schließen ode „einer anderweitigen Nutzungen zuzuführen“.

Freilich haben die Unterzeichnerinnen der Beschlussvorlage, Bürgermeisterin Christine Strobl und Kommunalreferentin Gabriele Friderich „Ausweichmöglichkeiten“ aufgeführt. Zum Beispiel:

„diverse Gastronomiebetriebe

Einkaufscenter (z.B. Riem-Arkaden, Olympia-Einkaufszentrum, ect.)

andere  öffentliche Einrichtungen (z.B. Stadtbibliotheken, Bürgerbüros)

Alten- und Servicezentren

WC-Anlagen in Grünanlagen und Friedhöfen“

 

Alles dies wurde von den Beiratsangehörigen zum Teil mit Empörung zur Kenntnis genommen. Dem zu Folge wurde eine Zustimmung zur Beschlussvorlage mit grosser Mehrheit abgelehnt.